Anfrage zu den Ausständen beim Unterhaltsvorschuss

Sehr geehrter Herr Landrat Gerwers,

wenn Unterhaltspflichtige ihrer finanziellen Verantwortung gegenüber ihren Kindern nicht nachkommen, sichert der staatliche Unterhaltsvorschuss das Existenzminimum von Alleinerziehenden und ihren Kindern ab. Für die betroffenen Familien, in den allermeisten Fällen Alleinerziehende, ist diese Leistung essenziell und verhindert Kinderarmut.

Allerdings verlagert das Ausbleiben der Unterhaltszahlungen die finanzielle Last auf die öffentliche Hand. Ein konsequenter und effizienter Rückgriff auf die unterhaltspflichtigen Elternteile ist daher nicht nur eine Frage der haushälterischen Stabilisierung, sondern auch der Gerechtigkeit gegenüber den Alleinerziehenden und letztlich auch den Steuerzahler*innen. Zugleich muss sichergestellt werden, dass Hürden bei der Beantragung von Unterhaltsvorschuss abgebaut werden und Alleinerziehende bestmöglich unterstützt werden.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Kleve um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Höhe der Außenstände und Ausgaben

  • Wie hoch belaufen sich die aktuellen kumulierten Gesamtaußenstände des Kreises bei den Unterhaltsvorauszahlungen (offene Forderungen gegenüber Unterhaltspflichtigen)?
  • Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Kreises für Unterhaltsvorschussleistungen in den letzten drei Jahren im Vergleich zu den tatsächlich von den Unterhaltspflichtigen zurückgeholten Summen?
  • Welcher Anteil der Gesamtaußenstände wird von der Verwaltung als dauerhaft uneinbringlich eingestuft?

2. Erfolgsquote

  • Wie hoch ist die aktuelle Erfolgsquote (Rückgriffsquote) beim Eintreiben der Unterhaltsvorschüsse im Kreis?
  • Was sind die Hauptgründe dafür, dass Zahlungen nicht beigetrieben werden können (z. B. mangelnde Leistungsfähigkeit, fehlender Aufenthaltsort, Verweigerung)? 
  • Welchen Anteil haben die unterschiedlichen Gründe an der Gesamtsumme der Ausstände?
  • Wie viele Stellen (in Vollzeitäquivalenten) stehen in der Verwaltung speziell für den Bereich Rückgriff/Beitreibung zur Verfügung und wie viele Fälle betreuen sie jeweils?

3. Interkommunaler Vergleich

  • Liegen in den Nachbarkreisen Zahlen zur Erfolgsquote beim Eintreiben der Unterhaltsvorschüsse vor?
  • Wie schneidet der Kreis bei dieser Erfolgsquote im Vergleich zu den direkten Nachbarkreisen sowie zum Landesdurchschnitt ab?
  • Welche Ursachen sieht die Verwaltung für etwaige Abweichungen der Erfolgsquote im Vergleich zu den Nachbarkreisen?

3. Situation und Entlastung der Alleinerziehenden

  • Wie unterstützt das Kreisjugendamt Alleinerziehende bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Ermittlung von Unterhaltsansprüchen, um bürokratische Überforderung oder Streitigkeiten bei der Mitwirkungspflicht zu vermeiden?

4. Gründe für Ausfälle und Personalsituation

  • Was sind die Hauptgründe dafür, dass Zahlungen nicht beigetrieben werden können (z. B. mangelnde Leistungsfähigkeit, fehlender Aufenthaltsort, Verweigerung)? 
  • Welchen Anteil haben die unterschiedlichen Gründe an der Gesamtsumme der Ausstände?

Mit freundlichen Grüßen