Jede 2. Klage zu ungunsten des Kreises Kleve – das soll „gute Arbeit des Kreises betätigen“? 6. Mai 2010 Stellungnahme zu dem Artikel: „Sozialgericht bestätigt gute Arbeit des Kreises“ RP vom 06.05.2010 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Kleve hat eine Vielzahl von Rückmeldungen betroffener schwerbehinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger erhalten, die ihre bitteren Erfahrungen mit der Würdigung ihrer Schwerbehinderung bei der Prüfung durch die Kreisverwaltung gemacht haben. Diese Resonanz bestätigt uns in unserer Haltung, den Umgang der Verwaltung mit Schwerbehindertenverfahren genauer zu betrachten. Dabei ist aus unserer Sicht auch nicht erheblich, ob in Verfahren bei anderen Behörden zu 50 % oder zu 45 % erfolgreich für die Behörde ausgehen. Auffällig ist doch, dass ungefähr jede 2. Klage erfolgreich für den Schwerbehinderten ausgeht. Wie ist die Dunkelziffer zu beurteilen? Wie viele verzichten ganz auf die Feststellung einer Schwerbehinderung oder nehmen eine zu geringe Einstufung widerspruchslos in Kauf? Es handelt sich ohnehin schon um eine Personengruppe, die in vielfacher Hinsicht benachteiligt ist und sich häufig nicht gut zur Wehr setzen kann. Ablehnung bringt Nachteile Worum geht es eigentlich genau? Es geht darum, dass Schwerbehinderte bei Ablehnung ihres Antrages oder Rückstufung keine Nachteilsausgleiche – wie Freifahrten mit dem ÖPNV oder Kfz-Steuerermäßigung oder einen Behindertenparkplatz – in Anspruch nehmen können. Oder bei der Anbahnung von Beschäftigungsverhältnissen keine Zuschüsse durch die Fürsorgestelle möglich sind. Dabei ist zu beachten, dass unsere Region eine besondere Verantwortung gegenüber Schwerbehinderten hat: die historische Nähe der Rheinischen Kliniken und dem daraus hervorgegangenem Heilpädagogischem Heim hat zu einem weit überdurchschnittlichen Anteil an Schwerbehinderten im Kreis Kleve geführt. Eine ausgesprochen hohe Zahl an Arbeitsplätzen resultiert hieraus. Trickreich: Kreis legt Rücknahmeformular gleich bei Wenn dann ein Schwerbehinderter Widerspruch gegen die Herabstufung seiner Schwerbehinderung einlegt, erhält er/sie zunächst ein Anhörungsschreiben, in dem die Behörde ihre ablehnende Haltung erläutert und per angehängtem Rücknahmeformular die Rücknahme des Widerspruchs nahe legt. Es ist nicht verwunderlich, dass fast 40 % der Verfahren schon an diesem Punkt enden, weil die Betroffenen sich nicht trauen, den Widerspruchweg fortzusetzen, ggfs. Klage zu führen. Viele sind auch nicht hinreichend aufgeklärt und wissen nicht, dass sie mittels Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe ggfs. auch einen Anwalt mit ihrem Anliegen beauftragen können. Wenn dann jedes 2. Klageverfahren zu Gunsten der Betroffenen ausgeht, so ist dies ein Armutszeugnis für die Kreisverwaltung, die hier jede 2. Herabstufung zu Unrecht erlassen hat. Wir werden weiterhin auf Seiten der Behinderten stehen…. Bündnis 90/Die Grünen im KreistagHerbert Looschelders, sachkundiger Bürger im Sozialausschuss ____________________________________________________________________________________ Anbei dokumentieren wir den Wortlaut der Presseerklärung der Kreisverwaltung zum Thema Sozialgericht bestätigt gute Arbeit des Kreises Presseerklärung der Kreisverwaltung Kreis Kleve. Der Vorsitzende Richter der 13. Kammer am Sozialgericht in Duisburg, die zuständig für die Durchführung von Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht für Klägerinnen aus dem Kreis Kleve ist, hat die Kritik in der Öffentlichkeit an der Bearbeitung von Schwerbehindertenangelegenheiten durch den Kreis Kleve eindeutig zurückgewiesen. So die Kreisverwaltung in einer Presseerklärung. Die Statistik für das Jahr 2009 habe nach Angaben des Landrates ergeben, dass 108 Klageverfahren abgeschlossen worden seien. Berücksichtige man die 42 Klagerücknahmen, die nur durch den Kläger erfolgen könnten und die Entscheidungen des Gerichts im Sinne des Kreises, so seien 50 Prozent aller abgeschlossenen Klagen ganz oder teilweise zu Gunsten des Kreises Kleve erfolgreich gewesen. In der Gesamtstatistik des Gerichts läge diese Quote bei anderen Behörden bei 45 Prozent. Die Bescheide des Kreises Kleve hielten somit in überdurchschnittlicher Anzahl der gerichtlichen Überprüfung stand! Vor diesem Hintergrund sei die Einschätzung eines ehrenamtlichen Mitarbeiters des VdK Kreis Kleve, 95 Prozent aller durch den VdK vertretenen Kläger hätten bei Klagen gegen den Kreis Kleve erfolgt gehabt, aus der persönlichen Erfahrung des Vorsitzenden Richters am Sozialgericht Duisburg in keiner Weise nachvollziehbar. RP Kleve 06.05.20 sowie gleichlautend in NRZ Kleve vom 06.05.2010
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