Anfrage zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Für die Sitzung des Ausschuss für Digitalisierung, Bürgerbeteiligung und Innovation am 5. November 2024 haben wir eine Anfrage zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gestellt:

Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz gilt ab 28.06.2025 und soll die Nutzbarkeit von Online-Leistungen von Wirtschaftsunternehmen und der öffentlichen Hand für Nicht-Deutschsprachler und Personen mit Einschränkungen verbessern. Damit soll das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dieser Personengruppen gestärkt werden. Für Einrichtungen der öffentlichen Hand bedeuten verbesserte Online-Leistungen zugleich aber auch geringere Personalkosten und eine höhere Effizienz in den Verwaltungsprozessen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat deshalb großes Interesse, dass die Qualitätsanforderungen an die Online-Leistungen der Kreisverwaltung Kleve mit Sorgfalt und einer angemessenen Planung umgesetzt werden und bitten deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Gesamtkosten und Personalaufwand

  1. Mit welchen Kosten für die Umsetzung der Anforderungen, die sich aus dem Barrierefreiheitsgesetz ab dem 28.06.2025 ergeben, rechnet die Kreisverwaltung (kurz: KV) insgesamt?
  2. Welcher Anteil dieser Kosten ergibt sich durch Rechnungen externer Dienstleister und welcher Kostenanteil ergibt sich durch internen Personalaufwand? Mit wieviel Personentagen internen Aufwand rechnen Sie?
  3. Ist geplant, neben dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) weitere externe Dienstleister zu beauftragen? Nach welchen Kriterien sollen diese Dienstleister ausgewählt werden?

Konzeptionsphase

  1. Bis wann soll die Konzeptionsphase zur Umsetzung der neuen Qualitätsanforderungen an die Online-Leistungen der KV Kleve beendet sein?
  2. Welche Schwerpunkte hinsichtlich der zu erwartenden Anpassungsbedarfe sollen in der Konzeptionsphase bearbeitet werden?
  3. Wann beabsichtigt die KV Kleve, die Ergebnisse der Konzeptionsphase dem oben genannten Ausschuss zur Begutachtung vorzulegen?
  4. Welcher Anteil an den Gesamtkosten bzw. dem Gesamtpersonalaufwand ist für die Konzeptionsphase geplant?

Umsetzungsphase

  1. Bis wann soll die Umsetzungsphase für dieses Vorhaben beendet sein?
  2. Wird mit der Umsetzung dieses Vorhabens ausschließlich das KRZN beauftragt?
  3. Welcher Anteil an den Gesamtkosten bzw. dem Gesamtpersonalaufwand ist für die Umsetzungsphase geplant?
  4. Wird für die Umsetzung dieses Vorhabens neue Infrastruktur benötigt (Server, Datenbanksysteme, Schnittstellen zu externen Informationsanbietern etc.)?
  5. Ist geplant, die Umsetzung der ca. 260 Online-Leistungen priorisiert durchzuführen?
    Falls ja, nach welchen Gesichtspunkten soll die Umsetzung priorisiert werden?

Testphase

  1. Wann soll die Testphase beginnen und wann enden?
  2. Welcher Aufwand in Personentagen (intern und extern) ist für die sogenannten “Entwicklertests” geplant?
  3. Welcher Aufwand ist für die sogenannten “Anwendertests” geplant?
  4. Welche Personengruppe soll die Anwendertests durchführen? Nach welchen Gesichtspunkten sollen die Tester für den Anwendertests ausgewählt werden?
  5. Wir bitten darum, dass die Testfälle zur Durchführung der Anwendertests dem DBI-Ausschuss zum Start der Testphase zur Prüfung vorgelegt werden.

Falls die KV Kleve das Projektmanagement für dieses Vorhaben ganz oder teilweise an das KRZN als ihren IT-Dienstleister outgesourct haben sollte, bitten wir darum, dass Sie die erforderlichen Informationen zur Beantwortung der Anfrage von Ihrem Dienstleister einholen.