Kommentar: Mietrichtwerte im Kreis Kleve

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es neue Mietrichtwerte für den Kreis Kleve. Die Mietrichtwerte legen – zusammen mit den Regelsätzen – das Existenzsicherungsniveau von Menschen fest, die von Arbeitslosengeld 2 oder von Sozialhilfe leben. Während diese Regelsätze bundeseinheitlich vorgeben, wie viel Geld ein*e Hilfebezieher*in für seinen Lebensunterhalt zur Verfügung hat, legt der Mietrichtwert den regional unterschiedlich zu bewertenden Satz fest, der für Miete, Neben- und Heizkosten höchstens ausgegeben werden kann.

Im Gegensatz zur bundeseinheitlichen Regelsatzhöhe ist der angemessene Mietrichtwert Auseinandersetzung in über 50 % der sozialrechtlichen Klageverfahren. Auch im Falle einer Weiterentwicklung vom „verrufenen“ Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) zum „Bürgergeld“ (Vorhaben der Ampelkoalition) wird diese Auseinandersetzung bleiben, da sie den Kommunen Handlungsspielräume für die kommunale Wohnungspolitik eröffnet, aber auch den sparsamen Umgang mit den eigenen Haushaltsmitteln auferlegt. Denn im Gegensatz zu den Regelsätzen, die vollständig vom Bund getragen werden, ist die Kostentragung für Unterkunft und Heizung zwischen Bund und Kommune aufgeteilt (s. Monatsbericht Kreis Kleve, Tabelle Seite 5).

Eine Satzung des Kreises Kleve legt fest, dass der kommunalen Kostenanteil (2021: 17 Mio. €) hälftig aufgeteilt wird zwischen Kreis Kleve und der jeweiligen Kommune, aus dem der/die Leistungsberechtigte stammt. Ist nun für die Leistungsberechtigten die tatsächlich zu zahlende Miete höher als der Mietrichtwert, so muss dies „vom Mund (= Regelsatz) abgespart“ werden. Dies bedeutet, dass alle Kostenbeteiligten bei „knauserigen“ Mietrichtwerten für den eigenen Haushalt mitsparen. Um zu justizablen Mietrichtwerten („schlüssiges Konzept“) zu gelangen, hat der Kreis Kleve seit 2016 die Firma Empirica beauftragt.

Bei diesen nun gültigen neuen Mietrichtwerten sehen wir vor allem zwei größere Problemfelder:

1. Die Städte Goch und Kalkar sowie die Gemeinde Uedem bilden keinen homogenen Vergleichsraum für einheitliche Mietrichtwerte, da die Mieten in Goch deutlich teurer und der Wohnungsmarkt angespannter ist als in Uedem. Es ist praxisfern, dass Goch bei der Bruttowarmmiete für Ein- bis Vierpersonenhaushalte in der niedrigsten Kategorie landet. Dies widerspricht zudem auch dem allgemeinen Mietspiegel, nach welchem die Grundmieten für Ein- und Zweipersonenhaushalte in Kleve / Kranenburg / Bedburg-Hau in den letzten 2 Jahren nicht gestiegen sein sollen.

2. Die Heizkosten erhöhen sich derzeit drastisch. Die Empirica hat aber nur auf die Heizkostenentwicklung der vergangenen zwei Jahre zurückgegriffen, welche zum jetzigen Zeitpunkt kaum noch aussagekräftig sind. Grundsätzlich gilt beim ALG 2 und bei Sozialhilfe, dass der tatsächlich notwendige Bedarf zu decken ist. Für die kommenden Jahre ist absehbar, dass es aufgrund der Unterdeckung vermehrt zu Gasabsperrungen der Haushalte kommen wird, welche die Kosten nicht aufbringen können.

Anlagen

Ansprechpartner:
Herbert Looschelders
Mail: herbert.looschelders@betreuung-kleve.de
Telefon: +49 178 5292234