Schadstoffe auf dem Rhein – Bundesregierung wird nach Intervention der Grünen aktiv

Nachdem unser GRÜNES Kreistagsmitglied Ute Sickelmann die Bezirksregierung und die GRÜNE Bundestagsfraktion alarmiert hat, reagiert nun die Bundesregierung. Die NRZ berichtet.


Das offene Entgasen von Tankschiffen ist verboten. Aber es gibt entlang des Rheins keine Entgasungsstationen. – Foto Thomas Velten

Bundesregierung bereitet europaweite Maßnahmen vor

Emmerich. Die deutsche Bundesregierung strebt eine einheitliche europäische Lösung zur ordnungsgemäßen Entgasung von Binnenschiffen an, die Benzolgemische transportieren. Dies geht aus Antworten der Bundesregierung hervor. Die Grünen Bundestagsabgeordneten Oliver Krischer, Claudia Müller und Steffi Lempke hatten im Zusammenhang mit der NRZ-Berichterstattung „Entgast wird während der Fahrt“ 15 Fragen an die Regierung gestellt.
422 illegale Entgasungen im Jahr
Wie berichtet gibt es in Deutschland keine Anlagen, in denen Tankschiffe ordnungsgemäß ihre Restgase absaugen lassen können, obwohl das freie Ventilieren verboten ist und nur mit einer Ausnahmegenehmigung gestattet ist. Aufgrund fehlender Anlagen pusten die Binnenschiffer ihre Fracht ungefiltert in die Umwelt. Die Bezirksregierung teilt der Grünen Politikerin Ute Sickelmann (Foto) mit, dass seit 2013 nur eine Ausnahmegenehmigung beantragt worden ist.
Nach Angaben eines Berichtes des Bundesumweltamtes müsse man von 422 illegalen Entgasungen im Jahr ausgehen. Zur Einordnung: In einem durchschnittlichen Binnenschiff mit 4000 Tonnen Kraftstoff können 200 Tankstellen beliefert werden.Eine richtige Datenbasis gibt es aufgrund mangelhafter Kontrollen allerdings nicht.
Wie den Antworten der Bundesregierung zu entnehmen ist, wissen die verantwortlichen Stellen um diese Problem und sie bestätigen auch, dass es in Deutschland derzeit keine Anlagen zur Entgasung von Binnenschiffen gibt. Die Zuständigkeit fürdie Überwachung einer sachgemäßen Entgasung liege bei den Ländern, stellt die Bundesregierung klar.
Nach NRZ-Recherchen wurde deutlich, dass sich bislang weder das Landesumweltamt noch die Bezirksregierung Düsseldorf für dieses Thema zuständig fühlte, bzw. dieses Thema von den Behörden bearbeitet wurde. Kontrolliert werden Binnenschiffer von der Wasserschutzpolizei. Aber auch über die Intensität der Kontrollen liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor.

Abkommen soll erweitert werden
Eine ordnungsgemäße Entgasung soll jetzt von den europäischen Staaten Belgien, Frankreich, Schweiz, Luxemburg und Deutschland gemeinsam geregelt werden. Das bestehende Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Binnenschifffahrt (CDNI) soll entsprechend erweitert werden, so die Bundesregierung.
Ute Sickelmann
Allerdings ist den Antworten zu entnehmen, dass bereits seit 2013 über das Übereinkommen geredet wird. Im Juni 2017 habe man ein stufenweises Entgasungsverbot beschlossen: „Entsprechende Kontroll- und Sanktionierungsmöglichkeiten werden im Gesetz vorgesehen. So ist eine Entgasungsbescheinigung vorgesehen, in der die Schifffahrt und die Industrie bestätigen müssen, dass sie ihren Verpflichtungen nachgekommen sind“, heißt es in dem Antwortschreiben an die Grünen-Abgeordneten.
"Künftig 95 Prozent der Schadstoffe vermeiden"
Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung dieses Abkommens liegt beim Bundesverkehrsministerium. Die Bundesregierung sieht die Chance, dass künftig „95 Prozent der schädlichen Entgasungen von Schiffen in die Atmosphäre im Vertragsgebiet vermieden“ werden können. Dies sei „ein großer Schritt zur Entlastung der Umwelt und zum Klimaschutz“.
Quelle: Andreas Gebbink, NRZ Kreis Kleve, 06.02.2019
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Jetzt bitte auch mal Taten

Kommentar

Es ist gut, dass sich die Bundesregierung jetzt scheinbar um eine Lösung in Sachen „Entgasung von Binnenschiffen“ bemüht. Es wird auch Zeit. Seit 2001 gibt es ein Verbot für Binnenschiffer, ihre Abgase einfach in die Umwelt zu blasen. Nur mit der Formulierung des Verbotes hat sich offenbar niemand auch um die Umsetzung gekümmert. In Deutschland gibt es gar keine geeigneten Anlagen, um dieser Vorschrift überhaupt nachzukommen.

Dass die Zuständigkeit beim Bundesverkehrsministerium liegt, lässt nichts Gutes ahnen. Minister Scheuer ist nicht gerade als Klima-Papst bekannt. Und so wundert es nicht, dass die betroffenen Staaten bereits seit 2013 über neue Vorgaben diskutieren.Ohne öffentlichen Druck wird das Ganze auf die lange Bank geschoben.

Andreas Gebbink, NRZ 06.02.2019
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