Erweiterungsantrag zum Sozialticket abgelehnt 20. Juni 2013 Ein Erweiterungsantrag zur derzeitigen Praxis wurde von einer Mehrheit im Kreisausschuss am 20.06. abgelehnt. Ein grüner Vermittlungsantrag scheiterte. Vertreter der Initiative "Sozialticket jetzt" und der Grünen im Jahr 2009 bei einer Kundgebung im Kreishaus – Foto: Thomas Velten Keine Bereitschaft, das Sozialticket für Bedürftige im Personenkreis zu erweitern, zeigten CDU, SPD und FDP im Kreisausschuss. Obwohl Mehrkosten wahrscheinlich nicht entstanden wären – in der Regel sind die Busse am Wochennde ja nicht überfüllt – wurde eine minimale Erweiterung des Personenkreises abgelehnt. Die Vorgeschichte Das Sozialticket soll die Mobilität von Personen unterstützen, die in der Regel kein eigenes Auto haben. Sozialhilfeemfäger oder Hartz-IV-Betroffene sollten so Gelegenheit für Bewerbungen bekommen, Gelegenheiten für preiswerte Einkäufe erhalten oder ihre soziale Teilhabe eröhen. Es ist von den Grünen immer unterstützt worden. Mit ihrer Beteiligung wurde es im Verkehrsverband Rhein-Ruhr (VRR) durchgesetzt und gilt seit dem 1. Januar 2013 automatisch auch im Kreis Kleve. Im Regelwerk des Verkehrsverbundes VRR gibt es Vergünstigungen für eine Reihe anderer Personengruppen, wie z.B. Firmen, Studenten oder Schüler. Diese tragen Namen wie Firmenticket, Ticket 2000 oder Bärenticket. Alle erlauben eine Nutzung auch nach 19 Uhr sowie an sonn- und Feiertagen. Erlaubt ist auch eine Mitnahme von einm weiteren Erwachsenen (z.B. dem Ehepartner oder der Großmutter) sowie bis zu drei Kindern unter 15 Jahren. Bereits am 7. November 2012 stellte die Initiative "Sozialticket jetzt! " eine Bürgeranregung an den Kreistag. Darin wurde gebeten, den Personenkreises des Sozialtickets ("Mein Ticket") an den der Stadardtickets anzugleichen. Das hätte es ermöglicht, dass sozial bedürftige Familien gemeinsam am Sonntag Busse und Bahnen benutzen könnten. In der Verwaltungsvorlage für den Kreisausschus lehnte Landrat Spreen und seine kreisverwaltung den Antrag ab. Begründung: "fehlende Zuständigkeit".Nicht der Kreis, sondern nur der VRR entscheide über eine Tarifänderung. Wie leicht zu erkennen ist, ist dies natürlich eine vorgeschobene Begründung. In Wirklichkeit will Landrat Spreen und seine CDU nämlich gar nicht. Denn natürlich hat auch der Kreis Kleve Vertreter im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Und für die wäre es ein leichtes gewesen, diesen Antrag aufzunehmen und die vorgeschlagenen Mitnahmeregeln als Antrag in den VRR einzubringen. In Wirklichkeit will Landrat Spreen und seine CDU nämlich gar keine Verbesserungen für die kleinen Leute. Das zeigte sich deutlich, als die Grünen im Kreisausschuss sich der Sache annahmen. Bereits vorher hatten sie schriftlich folgenden Antrag gestellt: Beschlussvorschlag:Der Kreistag unterstützt den Antrag der Initiative „Sozialticket Niederrhein jetzt“ und beauftragt die Vertreterinnen und Vertreter des Kreises Kleve im VRR sich im Sinnes des Antrages der Initiative einzusetzen. Damit war es nun vorbei, sich hinter Zuständigkeiten zu verschanzen. der Kreis ist zuständi, weil er seinen Vertreter natürlich entsprechende Aufträge geben kann. Wieder ist im Kreis Kleve eine Chance verspielt, Verbesserungen für Bedürftige durchzusetzen. Ute Sickelmann und Thomas Velten
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