Sorge um Kleves Stadtbild – Brauchen wir einen Gestaltungsbeirat? 16. März 2012 Bürger und Fachleute befürchten, dass Neubauten an sensiblen Stellen das Klever Stadtbild zerstören könnten. Der Technische Beigeordnete Jürgen Rauer hält einen Gestaltungsbeirat wie in Kalkar für unnötig. 2010 genehmigte der Rat mit 25 zu 21 Stimmen den Bau dreier großer Mehrfamilienhäuser an der Bellevue – Foto: T. Velten Stadt diskutiert Möglichkeit von Gestaltungssatzungen und Gestaltungsbeirat Ein Bauschild beunruhigt die Anwohner der Lindenallee in Kleve. Es zeigt ein dreigeschössiges Haus, das auf dem Grundstück der Hausnummer 121 entstehen soll. Drei Eigentumswohnungen zu je 100 Quadratmetern sollen darin Platz finden. Der Baubeginn, so verspricht die Anzeige, ist für das Frühjahr 2012 geplant. Doch nicht alle freuen sich über das Bauvorhaben in „bester Wohnlage“. Anwohner der Straßen haben schriftlich Bedenken bei der Stadt eingereicht. Schnütgen: Passt nicht ins Stadtbild In Kleve war es in den vergangenen Jahren immer wieder zu strittigen Bauprojekten gekommen, die in der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt haben. 2010 genehmigte der Rat mit 25 zu 21 Stimmen den Bau dreier großer Mehrfamilienhäuser an der Bellevue. Wiltrud Schnütgen (Grüne) hat damals dagegen gestimmt. „Mittlerweile geben mir viele, die damals dafür gestimmt haben, Recht, dass das so nicht hätte genehmigt werden dürfen“, sagt sie. Jetzt soll in den ehemaligen Parkanlagen der Villa Nova an der Tiergarten ein Mehrfamilienhaus entstehen. Wiltrud Schnütgen würde sich dort zwar nicht gegen gener ell gegen einen Bau sperren, „es muss aber in das Straßenbild passen“. Neubau muss ich in die nähere Umgebung einfügen Welche Gebäude wie wo gebaut werden, entscheidet in der Regel ein Bebauungsplan. „Der größte Teil des urbanen Stadtgebietes ist mit verbindlichen Bebauungsplänen geregelt, zirka 60 bis 65 Prozent“, teilte auf Anfrage der RP Kleves Technischer Beigeordneter Jürgen Rauer schriftlich mit. Für die restlichen 35 bis 40 Prozent greife Paragraph 34 des Baugesetzbuches. Darin heißt es unter anderem, dass sich ein Neubau „in die Eigenart der näheren Umgebung“ einfügen muss. Möglichkeit von Gestaltungssatzungen „Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden“, betont der Gesetzgeber. Details des Gebäudes, wie etwa Farben und Formen von Dächern und Fenstern regeln Gestaltungssatzungen. Die werden im Laufe des Jahres für Kleve verändert, wie die Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses, Brigitte Angenendt (CDU) bestätigt. Gestaltungsbeirat einrichten? Um „Bausünden“ generell verhindern zu können, fordern einige Experten zusätzlich einen Gestaltungsbeirat, wie er zum Beispiel schon in Kalkar existiert. „So etwas gibt es in den Niederlanden in fast jeder Stadt“, sagt Susanne Rexing, Mitglied im Arbeitskreis Stadtgestaltung und Kultur des Klever City Netzwerks. „Man könnte das Gremium mit externen Fachleuten wie Stadtplanern und Architekten, Innen- und Gartenarchitekten bestücken“, schlägt sie vor. Rauer zeigt sich skeptisch: „Ein Gestaltungsbeirat sollte nur in einem abgegrenzten Bereich mit entsprechender architektonischer Prägung tätig werden und nicht für die Gesamtstadt. Im zentralen Innenstadtbereich der Fußgängerzone gibt es durch die Kriegszerstörungen nahezu keine historischen Gebäude, so dass es für diesen Bereich auch keine architektonische Prägung gibt und ich einen Gestaltungsbeirat nicht begründet sehe“, so Rauer schriftlich. Auch Angenendt ist gegen einen Gestaltungsbeirat, stärkt den Anwohnern der Lindenallee allerdings den Rücken: „Sollten Politik und Anwohner Bedenken gegen den Plan haben, wäre meines Erachtens ein Bebauungsplan für die Straße sinnvoll.“ VON LUDWIG KRAUSE, RP vom 17.03.2012 Hier gibt es den RP-Artikel vom 17.03.2012 als jpg-Dokument.
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