Der neue Landesentwicklungsplan von CDU und FPD – Kohlekraftwerke statt erneuerbare Energien! 1. Juni 20109. Dezember 2021 „Der neue LEP gibt Vorfahrt für Großkraftwerke! Damit wäre kaum noch ein Windrad zu errichten“ so Ute Sickelmann und Ulrich Hünerbein-Ahlers. Stellungnahme der Kreistagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNENim Kreis Kleve zum Entwurf derErsten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Energieversorgung Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Rohstoffverknappung werden in den nächsten Jahrzehnten große Kohle-Kraftwerke durch dezentrale, erneuerbare Energien und die Kraft-Wärme-Kopplung ersetzt werden müssen. Bündnis 90/ DIE GRÜNEN fordern, dass im LEP die planerischen Voraussetzungen für eine ökologisch und klimarelevante nachhaltige Energieversorgung geschaffen werden. Vorrangig es ist dabei, den Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung planerisch zu sichern. Der vorliegende LEP-Entwurf bleibt hinter diesem Ziel weit zurück. Er beinhaltet hauptsächlich die Festschreibung und sogar Fortschreibung der konventionellen Energieversorgungsstrukturen in NRW. Die Verstromung der Braun- und Steinkohle soll weiterhin unverzichtbarer Bestandteil der Energieversorgung bleiben und im LEP mit Vorrang dargestellt werden. Ein Bau neuer Kraftwerke auf der Basis der Nutzung fossiler Energieträger ist jedoch aufgrund der langen Laufzeiten der Anlagen (40 bis 50 Jahre) abzulehnen. Hierdurch würde der Ausbau der Erneuerbaren Energien blockiert und das Ziel, die CO2-Emissionen bis zur Mitte des Jahrhunderts auf 90 bis 95 % zu senken, untergraben werden. Wie bisher soll laut Entwurf des LEP ein Energiemix bestehend aus Erneuerbaren Energien, aber auch aus fossilen Energieträgern, die aus heimischer Förderung und aus dem Import stammen, die Energieversorgung des Landes sichern. Ein Vorrang wird den Erneuerbaren Energien dabei nicht eingeräumt. Insbesondere der heimischen Braunkohle soll auch künftig eine besondere Bedeutung bei der Stromerzeugung zukommen. Die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung wird nicht verbindlich festgelegt, sondern lediglich als Option – in Abhängigkeit von Nachfragepotential, Infrastruktur und Vertretbarkeit des Aufwandes – benannt. Um das große Potential der Kraft-Wärme-Kopplung auszuschöpfen, muss deren Nutzung jedoch als verbindliches Ziel festgeschrieben werden. Neue Kraftwerke dürfen nur an Standorten errichtet werden, an denen eine Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung gewährleistet werden kann.Während der Entwurf des neuen LEP den Ausbau der Erneuerbaren Energien nur als Grundsatz vorsieht, ist im derzeit gültigen LEP eine stärkere Nutzung der regenerativen Energien noch als Ziel formuliert, d.h. verbindlich festgelegt. Hier ist die „alte“ Regelung unverändert zu übernehmen. Beim Ausbau der Windkraft wird vor allem auf das Repowering gesetzt; der notwendige Bau neuer Anlagen findet keine Erwähnung. Anders als bei den Großkraftwerken sollen Vorranggebiete die Wirkung von Eignungsgebieten haben, d.h. außerhalb der für die Windkraft dargestellten Vorrang- bzw. Eignungsgebiete dürfen keine Windkraftanlagen errichtet werden. Die Höhenbegrenzungen sind beim Repowering ein Kernthema. Frau Ministerin Thoben (CDU) fordert am 17.03.2010 in einer Pressemitteilung, dass „die Höhenbegrenzungen in vielen Kommunalplänen daher überprüft werden sollten.“ Es spricht jedoch viel dafür, hier kommunale Einscheidungsspielräume zuzulassen, auch um die Akzeptanz der Windkraftanlagen durch die Bevölkerung zu erhöhen. Ein raumordnerisches Ziel, wonach vorhandene Biogasanlagen von der Leistung her aufgestockt werden dürfen, sofern dadurch keine flächenmäßige Vergrößerung des Betriebsstandortes erfolgt und keine erheblichen Emissionen oder Verkehrsbelastungen resultieren, wäre sinnvoll. Im Sinne des Flächensparens und der räumlichen Konzentration von Raumbelastungen würde so der Druck auf neue Standorte vermindert. Vielfach scheitern solche Ausbauplanungen an der Privilegierungsgrenze von 0,5 MW. Die grüne Kreistagsfraktion stellt fest, dass der vorliegende Entwurf des LEP ein „Weiter wie bisher“ in der Energieversorgung festschreibt und den aktuellen Anforderungen des Klimaschutzes und der Luftreinhaltung nicht gerecht wird. Vor diesem Hintergrund lehnt die grüne Kreistagsfraktion den Entwurf der „Ersten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen – Energieversorgung“ und den Beschlussvorschlag der Verwaltung ab. Kleve, 2. Juni 2010 Ute Sickelmann Ulrich Hünerbein-Ahlers Fraktionsvorsitzende stv. Fraktionsvorsitzender
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