von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Kleve
§1 Geltungsbereich
Die Regelungen der Geschäftsordnung gelten für Kreismitgliederversammlungen (kurz KMV) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreis Kleve sowie deren Aufstellungsversammlungen so weit gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen. Die Geschäftsordnung regelt unter anderem den Ablauf der Versammlung, die Verfahren bei Abstimmungen und Kriterien für die Beschlussfähigkeit. Die Regelungen der Satzung sind vorrangig zu beachten. Vor allen anderen Regelungen hat diese Geschäftsordnung Vorrang.
§2 Öffentlichkeit
Die Kreismitgliederversammlung tagt grundsätzlich öffentlich. Jedes anwesende Mitglied kann die Nichtöffentlichkeit beantragen. Über den Antrag der Nichtöffentlichkeit wird mit 2/3-Mehrheit entschieden. In dringlichen Fällen kann der Kreisvorstand die Nichtöffentlichkeit herstellen. Gegen diesen Vorgang kann jedes anwesende Mitglied Einspruch erheben. Über den Einspruch wird mit 2/3-Mehrheit der Kreismitgliederversammlung entschieden. Der Ausschluss einzelner Personen, die nicht Mitglied sind, ist in begründeten Einzelfällen auf dieselbe Vorgehensweise zu befassen.
§3 Geschäftsordnungsanträge
Jedes stimmberechtigte Mitglied kann einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung mit beiden Händen an. Dies kann auch stellvertretend durch ein anderes Mitglied geschehen. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
Anträge zur Geschäftsordnung können sein:
- Antrag auf Schluss der Redeliste, Antrag auf weitere Rede- und Debattenbeiträge,
- Antrag auf sofortiges Ende der Debatte,
- Antrag auf sofortige Abstimmung,
- Antrag auf Vertagung eines Antrages
- Antrag auf Redezeitbegrenzung
- Antrag auf Unterbrechung der Versammlung
- Antrag auf Ablösung des Präsidiums
- Antrag auf Vetorecht nach Frauenstatut
- Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages
- Antrag auf Aufhebung der Änderungsantragsfrist für einen bestimmten Antrag
- Antrag auf Debattenunterbrechung und/oder Pause
Die/der Antragsteller*innen begründen ihren Antrag kurz. Daraufhin wird eine ebenfalls kurze Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.
§4 Beschlussfähigkeit
- Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn satzungsgemäß geladen wurde und mindestens 5% der Mitglieder anwesend sind.
- Die Mitgliederversammlung wird beschlussunfähig, wenn auf Antrag eines Mitgliedes festgestellt wird, dass im Versammlungsraum weniger als die im Abs. 1 festgelegten 5% der Mitglieder anwesend sind.
- Die Versammlungsleitung hat das Recht und auf Wunsch des/der Antragsstellerinnen die Pflicht, die Feststellung auszusetzen, bis alle am Tagungsort anwesenden Mitglieder den Versammlungsraum betreten können.
- Stellt die Versammlungsleitung die Beschlussunfähigkeit fest, so ist die Mitgliederversammlung unverzüglich zu beenden. Nicht behandelte Anträge werden auf die nächste Kreismitgliederversammlung vertagt. In dringenden inhaltlichen Fällen entscheidet vorab der Kreisvorstand.
§5 Tagesordnung
- Ein Vorschlag zur Tagesordnung wird der Einladung zur KMV beigefügt.
- Über die Tagesordnung entscheidet die KMV zu Beginn der Versammlung mit einfacher Mehrheit.
- Jedes stimmberechtigte Mitglied ist berechtigt Änderungsanträge an die Tagesordnung zu stellen. Diese benötigen eine absolute Mehrheit.
§6 Versammlungsleitung
Die Mitgliederversammlung wählt vor der Abstimmung über die Tagesordnung ein dreiköpfiges Präsidium als Versammlungsleitung. Seine Aufgaben sind unter anderem die Leitung der Versammlung, das Führen der Redeliste, das Anfertigen des Protokolls sowie die Durchführung der Wahlen. 2. Das Präsidium kann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit durch ein anderes Präsidium ersetzt werden. Die Abstimmung darüber findet geheim statt.
§7 Rederecht
- Rederecht haben alle anwesenden Mitglieder. Das Wort wird vom Präsidium erteilt. Das Präsidium kann der KMV eine Begrenzung der Anzahl der Redebeiträge vorschlagen.
- Zudem ist die Verlesung von eingereichten Redebeiträgen durch das Präsidium oder andere Mitglieder möglich. Personen, die nicht Mitglied sind, kann auf Antrag jedes Mitgliedes mit einfacher Mehrheit der Kreismitgliederversammlung das Rederecht gewährt werden
- Das Präsidium unterbreitet der Kreismitgliederversammlung einen Vorschlag zu Einbringungszeit und Modalitäten der Antragsdebatte. Solange nichts anderes vorgeschlagen, gilt für die Einbringung von Anträgen und Änderungsanträgen sowie deren Gegenrede eine Redezeit von jeweils 3 Minuten.
§8 Abstimmungen und Wahlen
- Abstimmungen finden grundsätzlich offen statt.
- Auf Antrag eines Mitglieds kann eine Abstimmung geheim stattfinden, wenn mindestens 1/5 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dem Antrag zustimmen.
- Wahlen finden geheim statt. Näheres regelt die Wahlordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreis Kleve, welche eine KMV mit absoluter Mehrheit beschließt und ändert.
§9 Anträge
- Jeder Ortsverband, jede Arbeitsgruppe, der Kreisvorstand, die Kreistagsfraktion, sowie die GRÜNE JUGEND Kreis Kleve haben das Recht, Anträge an die KMV zu stellen. Zudem können eigenständige Anträge von mindestens 1% der Mitglieder des Kreisverbands und Änderungsanträge von mindestens 0,5% der Mitglieder gemeinschaftlich eingereicht werden. Maßgeblich ist der Mitgliederstand zum 31. Dezember des Vorjahres.
- Anträge müssen 10 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung in Textform eingereicht werden.
- Die Anträge, ausgenommen Dringlichkeitsanträge, müssen allen Mitgliedern durch den Kreisvorstand in digitaler Form zugänglich gemacht werden. Dringlichkeitsanträge sind jederzeit möglich. Die KMV muss den Status als Dringlichkeitsantrag mit einer absoluten Mehrheit bestätigen.
§10 Änderungsanträge
- Änderungsanträge können bis zu drei Tage vor der Mitgliederversammlung in Textform eingereicht werden. Änderungsanträge an Dringlichkeitsanträge können bis zu Aufruf des jeweiligen Antrages in Textform eingereicht werden. Gemäß § 3 Abs. 2 Punkt j kann die Änderungsantragsfrist für einzelne Anträge aufgehoben werden.
- Unabhängig von Absatz (1) können Antragssteller*innen Änderungsanträge übernehmen oder modifiziert übernehmen. Im Falle von Übernahmen oder modifizierte Übernahmen hat jedes anwesende Mitglied das Recht, eine Abstimmung über die Übernahme oder modifizierte Übernahme zu verlangen. 3. Jedes Mitglied hat das Recht einen Rückholantrag zur Wiederbefassung einer bereits behandelten Stelle eines Antrags zu stellen. Die Kreismitgliederversammlung entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln über die Annahme dieses Rückholantrags.
§11 Schlussbestimmungen
Diese Geschäftsordnung wird durch eine Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit geändert. Änderungen an diese Geschäftsordnung treten mit Beginn des auf die Abstimmung folgenden Tages in Kraft. Diese Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Kleve (GO KMV) wurde von der Kreismitgliederversammlung am 05.03.2025 in Kevelaer beschlossen.