Keine Aufweichung des Gewässerschutzes


Die Kreistagsfraktion von Bündnis90/Die GRÜNEN fordert die Landesregierung NRW auf, die geplanten Verschlechterungen im Landeswassergesetz beim Trinkwasser- und Gewässerschutz zu stoppen!
Die Landesregierung plant …
• das Abgrabungsverbot in Trinkwasserschutzgebieten zu streichen,
• Gewässerrandstreifen weitgehend abzuschaffen und
• unbefristete Grundwasserentnahmen möglich zu machen.
Der Kreis Kleve ist dadurch in mehrfacher Hinsicht besonders betroffen z. B. durch die ausufernden Kies- und Sandabgrabungen. Durch den Wegfall von Gewässerrandstreifen wird der Eintrag von Dünger und Pestiziden in Gewässer zunehmen und unbefristete Grundwasserentnahmen erschweren in Zeiten der Klimakrise und häufigerer Dürren ein Gegensteuern durch die Wasserbehörden.
Daher wollen die Grünen im Kreistag, dass der Kreis Kleve jetzt bei der Landesregierung vorstellig wird und sich gegen diese Verschlechterungen ausspricht. Eine Resolution dazu steht auch bei der Kreisausschusssitzung vom 4. Februar 2021 auf der Tagesordnung.
Das bisherige Abgrabungsverbot in Trinkwasserschutzgebieten soll bestehen bleiben! Gewässerrandstreifen müssen geschützt werden! Grundwasserentnahmen gibt es nur befristet!
Fakt ist, dass jede Form eines größeren Eingriffs in das Erdreich in der Trinkwasserschutz-zone mit einer Reduzierung der Filterleistung für das Grundwasser verbunden ist. Für die GRÜNEN hat die Versorgung mit gut geschütztem Trinkwasser Vorrang vor dem Kiesabbau. Zumal die Vorräte für den Abbau in unserem Planungsraum Kleve-Düsseldorf
noch mehr als 20 Jahre reichen sollten. Der exorbitante Kies-Export in die Beneluxländern ist nicht nötig.
Gerade in Zeiten der Klimakrise ist es völlig unverständlich und unverantwortlich, dass die Landesregierung der Ressource Wasser nicht mehr Wert beimisst“, so Kreistagsmitglied Ute Sickelmann von Bündnis90/Grüne“. „Die von der Landesregierung angekündigte landesweite Wasserschutzgebietsverordnung ist eine Nebelkerze, da sie nicht geeignet ist den Schutz der Trinkwasserschutzgebiete in der bisherigen Form zu gewährleisten und offenkundig davon abgelenkt werden soll, dass die Regelungsbefugnis auf eine Verwaltung übergeht.“ so Sickelmann.
Alle kommunalen Spitzenverbände (Städtetag, Landkreistag, Städte- und Gemeindebund) und zahlreiche andere Verbände haben sich der Forderung angeschlossen, dass Abgrabungsverbot beizubehalten, die Gewässerrandstreifen zu schützen und Grundwasserentnahmen nur befristet zu genehmigen.
Nun sollte der Kreis Kleve seine Bedenken der Landesregierung vortragen. Der vorsorgende Gewässerschutz muss weiterhin der Leitgedanke des Wasserrechts in NRW sein. Dazu wird der Kreisausschuss am 4. Februar 2021 beraten. Der zuständige Landtagsausschuss will dann am 24. Februar 2021 über die Gesetzesnovelle beschließen.
Kontakt:
Ute Sickelmann, Tel.: 02822-914460
Andreas Mayer, Tel.: 02826-999729