Für die Sitzung des Ausschuss für Digitalisierung, Bürgerbeteiligung und Innovation am 5. November 2024 haben wir eine Anfrage zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gestellt:
Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz gilt ab 28.06.2025 und soll die Nutzbarkeit von Online-Leistungen von Wirtschaftsunternehmen und der öffentlichen Hand für Nicht-Deutschsprachler und Personen mit Einschränkungen verbessern. Damit soll das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dieser Personengruppen gestärkt werden. Für Einrichtungen der öffentlichen Hand bedeuten verbesserte Online-Leistungen zugleich aber auch geringere Personalkosten und eine höhere Effizienz in den Verwaltungsprozessen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat deshalb großes Interesse, dass die Qualitätsanforderungen an die Online-Leistungen der Kreisverwaltung Kleve mit Sorgfalt und einer angemessenen Planung umgesetzt werden und bitten deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Gesamtkosten und Personalaufwand
- Mit welchen Kosten für die Umsetzung der Anforderungen, die sich aus dem Barrierefreiheitsgesetz ab dem 28.06.2025 ergeben, rechnet die Kreisverwaltung (kurz: KV) insgesamt?
- Welcher Anteil dieser Kosten ergibt sich durch Rechnungen externer Dienstleister und welcher Kostenanteil ergibt sich durch internen Personalaufwand? Mit wieviel Personentagen internen Aufwand rechnen Sie?
- Ist geplant, neben dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) weitere externe Dienstleister zu beauftragen? Nach welchen Kriterien sollen diese Dienstleister ausgewählt werden?
Konzeptionsphase
- Bis wann soll die Konzeptionsphase zur Umsetzung der neuen Qualitätsanforderungen an die Online-Leistungen der KV Kleve beendet sein?
- Welche Schwerpunkte hinsichtlich der zu erwartenden Anpassungsbedarfe sollen in der Konzeptionsphase bearbeitet werden?
- Wann beabsichtigt die KV Kleve, die Ergebnisse der Konzeptionsphase dem oben genannten Ausschuss zur Begutachtung vorzulegen?
- Welcher Anteil an den Gesamtkosten bzw. dem Gesamtpersonalaufwand ist für die Konzeptionsphase geplant?
Umsetzungsphase
- Bis wann soll die Umsetzungsphase für dieses Vorhaben beendet sein?
- Wird mit der Umsetzung dieses Vorhabens ausschließlich das KRZN beauftragt?
- Welcher Anteil an den Gesamtkosten bzw. dem Gesamtpersonalaufwand ist für die Umsetzungsphase geplant?
- Wird für die Umsetzung dieses Vorhabens neue Infrastruktur benötigt (Server, Datenbanksysteme, Schnittstellen zu externen Informationsanbietern etc.)?
- Ist geplant, die Umsetzung der ca. 260 Online-Leistungen priorisiert durchzuführen?
Falls ja, nach welchen Gesichtspunkten soll die Umsetzung priorisiert werden?
Testphase
- Wann soll die Testphase beginnen und wann enden?
- Welcher Aufwand in Personentagen (intern und extern) ist für die sogenannten “Entwicklertests” geplant?
- Welcher Aufwand ist für die sogenannten “Anwendertests” geplant?
- Welche Personengruppe soll die Anwendertests durchführen? Nach welchen Gesichtspunkten sollen die Tester für den Anwendertests ausgewählt werden?
- Wir bitten darum, dass die Testfälle zur Durchführung der Anwendertests dem DBI-Ausschuss zum Start der Testphase zur Prüfung vorgelegt werden.
Falls die KV Kleve das Projektmanagement für dieses Vorhaben ganz oder teilweise an das KRZN als ihren IT-Dienstleister outgesourct haben sollte, bitten wir darum, dass Sie die erforderlichen Informationen zur Beantwortung der Anfrage von Ihrem Dienstleister einholen.