Finger weg von unserem Trinkwasser! 9. November 202012. April 2021 Änderung Landeswassergesetz in NRW: Die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert: „Finger weg von unserem Trinkwasser!“ Aus Protest gegen die Aufhebung des Abgrabungsverbotes in Wasserschutzgebieten hat jetzt die Kreistagsfraktion Kleve die Aktion „Finger weg von unserem Trinkwasser“ ins Leben gerufen. Kreistagsmitglied Ute Sickelmann hat nun eine Flasche Wasser bei ihrem Wasserwerk in Emmerich abgefüllt und wird diese gemeinsam mit anderen Mitstreitern aus ganz Nordrhein-Westfalen den Sprechern der Fraktionen / den Mitgliedern des Umweltausschusses / den regierungstragenden Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag übergeben. Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und sauberes Trinkwasser ist in weiten Teilen der Welt nicht selbstverständlich. Nicht nur die vergangenen Dürre-Sommer haben gezeigt, dass Trinkwasser sogar in Deutschland knapp werden kann und in Zukunft noch stärker geschützt werden muss. „Die Landesregierung plant jetzt aber genau das Gegenteil. Sie schafft die Möglichkeit, dass die in der Bevölkerung ohnehin sehr kritisch gesehenen Abgrabungen von Gesteinen, Sand oder Kies nun sogar in Wasserschutzgebieten möglich sind“, so Sickelmann. Das wollen wir nicht ohne Protest hinnehmen. Mit unserer Aktion wollen wir darauf hinweisen! „Diese Gesetzesänderung hat die Landesregierung aus CDU und FDP klammheimlich aufgesetzt. Selbst gegen den Widerstand der Wasserverbände, Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen“, ergänzt Sickelmann. Ende August dieses Jahres wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung in den Landtag zur ersten Lesung eingebracht. Zur weiteren Beratung wurde es in den federführenden Umweltausschuss überwiesen, der sich in einer Anhörung am 9. November 2020 im NRW-Landtag zum ersten Mal inhaltlich mit der geplanten Änderung des Landeswassergesetzes befassen wird. https://rp-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/999865/20-21 https://emag.nrz.de/titles/nrzemmerich/10562/publications/618/articles/1241771/9/4
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