Anfrage: Wasserwirtschaftliche Risiken von Windkraftanlagen

Anfrage der Kreistagsfraktion an die Kreisverwaltung zum Thema „Wasserwirtschaftliche Risiken von Windkraftanlagen“ vom 19. Mai 2025.

Sehr geehrter Herr Gerwers,
wir bitten um Informationen zu den wasserwirtschaftlichen Risiken, die mit dem Bau und Betrieb von Windkraftanlagen im Reichswald verbunden sein könnten und die die Kreisverwaltung bei der Prüfung entsprechender Anträge zur Grundlage macht. Die Windkraftanlagen werden in der westlichen Trinkwasserbrunnen-Galerie geplant, die zum Verschneiden der mit höheren Nitratwerten behafteten Trinkwasserfassungen gebraucht werden. Die Brunnen sind deshalb von entscheidender Bedeutung für die Sicherstellung einer dauerhaften Wasserversorgung.

Grundwasserüberdeckende Schichten dürfen innerhalb der Wasserschutzgebiete aus Gründen des vorbeugenden Grundwasserschutzes nicht wesentlich vermindert bzw. durchstoßen werden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte bei ihren Flächenvorschlägen einen Sicherheitsabstand der WK-Anlagen von 250 Metern zur Wasserschutzzone I eingeplant. Nun liegen neun Anlagen außerhalb der im Regionalplan vorgeschlagenen Flächen.

Insbesondere interessieren uns folgende Aspekte:

1. Versiegelung von Flächen:

  • Welche Auswirkungen hat die Versiegelung durch Fundamente und Zuwegungen auf die Neubildung und Qualität des Grundwassers?
  • Gibt es spezielle Maßnahmen oder Vorschriften, um den Einfluss der Versiegelung zu minimieren?
  • Wie beurteilt die Verwaltung die großflächige Entfernung der schützenden Deckschichten durch 11 WK-Anlagen?
  • Werden für den Bau der Fundamente grundwasserführende Schichten durchstoßen und welche Auswirkungen hat dies?

2. Wassergefährdende Stoffe:

  • Welche wassergefährdenden Stoffe kommen beim Betrieb von Windkraftanlagen zum Einsatz (z. B. Öle, Kühlmittel)?
  • Welche Sicherheitsvorkehrungen sind vorgeschrieben, um eine Kontamination des Grundwassers zu verhindern, insbesondere in Wasserschutzgebieten?

3. Havariefälle:

  • Welche Risiken bestehen im Falle von Leckagen, Bränden oder anderen Schäden an Windkraftanlagen
  • Gibt es dokumentierte Schadensfälle in Ihrer Region, die das Grundwasser beeinträchtigt haben?

4. Standortwahl:

  • Welche Kriterien gelten für die Standortwahl von Windkraftanlagen im Hinblick auf den Schutz des Grundwassers?
  • Sind bestimmte Bereiche, wie Wasserschutzgebiete oder empfindliche Grundwassereinzugsgebiete, grundsätzlich ausgeschlossen?
  • Welche Abstände zur Trinkwasserschutzzone I und II ergeben sich jetzt?
  • Wie geht die Kreisverwaltung mit dem Sachverhalt um, dass die Wasserschutzzonen um das Wasserwerk Scheidal seit fast 25 Jahren noch nicht festgesetzt wurden? Welche Ausbreitungsgeschwindigkeiten von Wasser und anderen Flüssigkeiten werden bei der Gefährdungsbeurteilung der geplanten Windräder am Kartenspielerweg zugrunde gelegt? Wie sollen die Zonen abgegrenzt werden?

5. Rückbau der Fundamente nach Erreichen der Lebensdauer der Anlagen

  • Welche Auflagen und Vorschriften werden zum Rückbau von Fundamenten für Windkraftanlagen in Wasserschutzgebieten festgeschrieben?