Antrag: Einrichtung eines Verhütungsmittelfonds 20. Januar 202520. Januar 2025 Antrag zum Haushalt 2025: Einrichtung eines VerhütungsmittelfondsSitzung des Kreisausschusses am 23.01.25 und Kreistages am 13.02.25 Beschluss Die Kreisverwaltung erstellt mit den in Frage kommenden Trägern von Beratungsstellen im Kreis Kleve (z.B. der Schwangerschaftskonfliktberatung) mit Einbezug der Kommunen ein Konzept zur niederschwelligen Beantragung dieser Mittel für die Leistungsberechtigten. Die fachlich-organisatorische Umsetzung soll in der Verantwortung der ausgewählten Träger liegen. Im Haushaltsplan 2025 werden 10.000 € für die Einrichtung eines Verhütungsmittelfonds bereitgestellt und ab dem 01.07.2025 zur Verfügung steht. Der Fond richtet sich an bedürftige Frauen und Männer, die Leistungen nach SGB II (Bürgergeld), SGB XII, AsylbLG, Wohngeld, Bafög oder Kinderzuschlag beziehen und deren Wohnsitz im Kreis Kleve liegt. Um eine mittelfristige Planungssicherheit zu schaffen, soll das Konzept zunächst auf drei Jahre ausgelegt sein. Der Fonds wird im Haushalt 2025 mit 10.000 € ausgestattet. Dieser Betrag lässt sich aus Erfahrungswerten aus dem Kreis Wesel ableiten, wo bereits am 15.12.2022 ein Verhütungsmittelfonds beschlossen wurde. Zum 01.07.26 soll die Umsetzung evaluiert und erste Ergebnisse dem zuständigen Ausschuss vorgestellt werden. Die verausgabten Mittel sind der Kreisverwaltung mittels Verwendungsnachweis halbjährlich offenzulegen. Wenn im Haushaltsjahr Mittel nicht verausgabt wurden, fließen diese wieder an den Kreis zurück. Begründung Familienplanung darf nicht an mangelnden finanziellen Voraussetzungen scheitern. Bis zum vollendeten 21. Lebensjahr besteht gem. § 20a Abs.2 1 SGB V ein entsprechender Anspruch auf Versorgung. Darüber hinaus müssen verschreibungspflichtige Verhütungsmittel allerdings bei Menschen über 22 Jahren über den Regelsatz selbst finanziert werden. Bundesweit gibt es grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten. Für Empfänger*innen von Transferleistungen bedeutet es eine erhebliche finanzielle Belastung, Geld für eine zuverlässige und individuell passende Empfängnisverhütung aufzubringen. Schwangerenberatungsstellen berichten über eine steigende Anzahl von Menschen, die aus finanziellen Gründen auf sichere Verhütungsmittel verzichten. Aus diesem Grund haben viele Kreise und kreisfreie Städte bereits Verhütungsmittelfonds eingerichtet, deren Ziel es ist, Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen bei der Familienplanung zu unterstützen. Im Kreis Wesel wurde der bereits im Kreistag im Jahr 2022 beschlossene Verhütungsmittelfonds aufgrund der breiten Inanspruchnahme und der sozialpolitisch anerkannten Notwendigkeit kürzlich um 100% aufgestockt. Der Verhütungsmittelfonds steht Frauen und Männern zur Verfügung, die Leistungen nach SGB II (Bürgergeld), SGB XII, AsylbLG, Wohngeld, Bafög oder Kinderzuschlag beziehen und die Mittel für Langzeitverhütungsmittel nicht selbst aufbringen können, wenn diese nicht von anderen Stellen (z.B. Krankenkasse) übernommen werden. Mit Langzeitverhütungsmitteln sind u.a. Sterilisation, Vasektomie, Spirale, Hormonstäbchen etc. gemeint, aber es kommt auch die sog. „Pille“ in Betracht. Als Nachweis für die Bedürftigkeit soll dabei ein Rezept der Gynäkolog*in bzw. der Urolog*in und ein entsprechender Bescheid des Leistungsbezugs dienen. In den Städten und Kreisen, die einen solchen Verhütungsmittelfonds aufgelegt haben, können sich die Hilfesuchenden entweder an die Schwangerschaftsberatungsstellen und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der jeweiligen Träger (im Kreis Kleve: Arbeiterwohlfahrt, Diakonisches Werk, donum vitae) wenden (z.B. im Kreis Wesel, im Kreis Borken, im Kreis Ennepe-Ruhr). Auch die Ausgabe der Kostenübernahmebescheinigung über die Bürgerbüros, Sozialämter und Kreis- und Gemeindeverwaltungen ist denkbar (z.B. im Kreis Siegen-Wittgenstein). Der Weg über die Beratungsstellen ist allerdings als niederschwelliger und damit effektiver anzusehen. Außerdem kann im Rahmen der Verhütungsmittelvergabe potenziell der persönliche Kontakt als Türöffner für weitere Beratungs- und Hilfsangebote genutzt werden und so Mitnahmeeffekte erzielen. Diesen Beispielen folgend, sollte auch der Kreis Kleve einen Verhütungsmittelfonds einrichten. Auf diese Weise erhalten Frauen und Männer bzw. Familien in finanziellen Notlagen die Möglichkeit, ihre Verhütung selbstbestimmt zu wählen und die Familien- und Lebensplanung den eigenen Vorstellungen entsprechend zu gestalten – dazu gehört auch, ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Zur Information wird beispielhaft der Antrag der CDU und der Grünen im Kreistag von Wesel als Anhang (PDF) hinzugefügt.
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