Anfrage: Abgrabungskonzept Kreis Kleve

Kies- und Sandabgrabungen prägen den Kreis Kleve, gefährden zunehmend Natur- und Landschaft am Niederrhein sowie die ökonomischen Grundlagen insbesondere der Landwirtschaft. Um die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen im Kreis Kleve unter dem Aspekt des Ressourcenschutzes besser zu gestalten, hat der Kreistag Kleve am 14. Dezember 1995 erstmals ein Abgrabungskonzept beschlossen.

Der Gebietsentwicklungsplan von 1999 sowie dessen Fortschreibung als Regionalplan im Jahr 2017 enthalten wesentliche Eckpunkte und planerische Vorgaben für die Genehmigung von Abgrabungen. Die Landesregierung hat 2017 mit Änderung des Landesplanungsgesetzes, dem Beschluss zum Landesentwicklungsplan sowie der Novellierung des Landeswassergesetzes relevante rechtliche Änderungen zur Genehmigung von Abgrabungen beschlossen. Der Landesentwicklungsplan wurde allerdings vom Oberverwaltungsgericht NRW mit Urteil vom 4. Mai 2022 in dieser Hinsicht für unwirksam erklärt.

Nicht zuletzt hat die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 sowie die dabei Ereignisse rund um eine Kiesgrube bei Erftstadt-Blessem gezeigt, dass die durch Starkniederschlagsereignisse und
Hochwasser bestehenden Risiken von Kies- und Sandabgrabungen bisher unzureichend
berücksichtigt wurden. Auch das Starkniederschlagsereignis in Hamminkeln im Jahr 2016 führten zu großen Überflutungen hat dies schon vor Augen geführt.

Die neue Landesregierung von NRW hat im Juni 2022 ihre Absicht zum Ausdruck gebracht, den
exzessiven Ressourcenverbrauch von Kies und Sand zu begrenzen. Dazu soll unter anderem zum 1. Januar 2024 eine Rohstoffabgabe eingeführt, alternative Baustoffe gefördert und das Recycling von Bauschutt verbessert werden.
Da der Kreis Kleve neben dem Kreis Wesel maßgeblich vom Kies- und Sandabbau betroffen ist,
sollte er die landespolitische Diskussion begleiten und in seiner eigenen Planungs- und
Genehmigungspraxis vorbildlich vorangehen.