Existenzsichernde Leistungen für Behinderte – Wie geht es weiter? 13. Februar 2019 Im nächsten Jahr ändern sich die existenzsichernden Leistungen für Behinderte in statonären Einrichtungen. Die GRÜNEN fragen, wie die Betroffenen informiert werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM KREISTAG KLEVE 11.02.2019 An den Landrat des Kreises Kleve Herrn Spreen im Hause Anfragezur Gewährung existenzsichernder Leistungen ab 1.1.2020 für Menschen mit Behinderung, die in stationären Wohnangeboten leben Sehr geehrter Herr Landrat, wie der Verwaltung bekannt ist, gehen ab dem 1.1.2020 die so genannten existenzsichernden Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die in stationären Wohnangeboten leben, in die Zuständigkeit der örtlichen Träger über. Die Leistungsberechtigten müssen vor Ort zeitgerecht einen Antrag auf Grundsicherung stellen, damit die Kosten der Unterkunft ab dem 1.1.2020 durch den Grundsicherungsträger gedeckt werden können. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist in der Verwaltung bekannt, wie viele Menschen zur Zeit im Kreis/ in den einzelnen Gemeinden in stationären Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe leben und voraussichtlich einen Antrag auf Grundsicherung stellen werden? 2. Beabsichtigt die Verwaltung, Menschen mit Behinderung, Wohnheim-Leitungen oder gesetzliche Betreuer*innen der betroffenen Menschen mit Behinderung aktiv über die geänderte Gesetzeslage und die erforderliche Antragstellung zu informieren Mit freundlichen Grüßen Birgitt Höhn Dr. Helmut PriorFraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender ______________________________________________________________________________________________________
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