Landrat hält Belastungen von Kermisdahl und Wetering für „unauffällig“

In den letzten Jahren gab es regelmäßig erhebliche Belastungen in den stadtnahen alten Rheinarmen bei Kleve. Zahlreiche Bürger beschwerten sich bei den GRÜNEN über Algenbildung und hohe Nitratwerte.


Der Kermisdahl – ein alter Rheinarm bei Kleve – leidet im Sommer unter Algenbildung – Foto: Thomas Velten

Gewässer-Belastung im Raum Kleve – "nicht auffällig"?

Der Landrat hält die gegenwärtigen Schadstoffbelastungen in Kermisdahl und Wetering für harmlos. Dies geht aus einer Antwort seiner Mitarbeiter auf eine entsprechende Anfrage unseres GRÜNEN Mitgliedes Ute Sickelmann vom 23.10.2017 hervor.
Sehr geehrte Frau Sickelmann,
in der Sitzung des Ausschusses fur Umwelt und Strukturplanung am 12.09.2017 haben Sie die vom Gewässer „Wetering-Kermisdahl-Spoykanal“ ausgehenden Geruchsbelastigung sowie die Belastung des Gewassers durch Nitrat angesprochen. Sie baten urn Auskunft, welche weiteren Mafinahmen die Kreisverwaltung fur erforderlich halte.

Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die  Gewasserbetten  des  Gewässerzuges  Wetering/Kermisdahl/Spoykanal  als  ehemaliger Rheinaltarm sind fur den heute noch aus dem Hinterland erforderlichen Wasserabfluss hydraulisch gesehen zu groß, insbesondere im Bereich Kermisdahl. Die naturliche Entwicklung solcher Gewasser ist die Verlandung, da die Fließgeschwindigkeit nicht ausreicht, urn eine Ablagerung von Feinsediment zu verhindern, die wiederum zu Verschlammung und ggfs. auch geruchlichen Veränderung des Gewässers fiihren kann.
Die hierdurch entstehende geringe Wassertiefe bis zur Sohle, im Wasser gelöste Nahrstoffe und die niedrige Fließgeschwindigkeit konnen dann gerade in den Sommermonaten, wenn die Temperaturen steigen, zu einer erhöhten Entwicklung von Algen und Wasserpflanzen fuhren (Verkrautung).
Nach den Regelungen des Wasserrechts obliegt den gewässerunterhaltungspflichtigen Körperschaften  die  Freihaltung  des  für  den  heutigen  Wasserabfluss  erforderlichen  Gewässerquerschnittes, wozu auch der Pflanzenschnitt im Gewasser gehoren kann. Diese Pflicht erstreckt sich nicht auf die Erhaltung eines darüber hinausgehenden, großen Gewässerprofils, wie es vor Ort teilweise der Fall ist (vgl. oben).
Die Zuständigkeiten für die Unterhaltungsmaßnahmen im Verlauf des Gewässers von der Wetering bis zur Schleuse in Brienen sind unterschiedlich. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Duisburg-Rhein (WSA) ist in dem Bereich vom Hafen Kleve bis zur Schleuse in Brienen zustandig (Gewässer  1.  Ordnung).  Die  Unterhaltung  bezieht  sich  auf  Maßnahmen  zur  Erhaltung  der Schiffbarkeit.  Der  Deichverband  Xanten-Kleve  übernimmt  die  Unterhaltungsverpflichtung  von der Wetering bis Brucktor (im fur den Wasserabfluss erforderlichen Umfang). Die Stadt Kleve ist zuständig in dem verbleibenden Teil vom Brucktor/ Opschlag bis Höhe Benzstraße. Der Kreis Keve hat keine diesbezuglichen Zuständigkeiten.

Um ihren entsprechenden Verpflichtungen nachzukommen, haben die Umweltbetriebe der Stadt Kleve vor einigen Jahren ein Reinigungskonzept fur den innerstädtischen Bereich erstellt. Die­ses beinhaltet den regelmäßigen, bei Bedarf mehrmaligen wöchentlichen Einsatz eines speziellen Reinigungsbootes und Sonderreinigungseinsatze zur Abschöpfung von organischem Materi­al und Abfällen. Dennoch kann gerade in den Sommermonaten nicht verhindert werden, dass unter  ungünstigen  Bedingungen  ein  verstärktes  Algenwachstum  einsetzt  und  die  bekannten Probleme erneut auftreten.

Der Deichverband Xanten-Kleve wiederum entschlammt turnusmäßig das Gewässerprofil im in seiner Verantwortung liegenden Abschnitt des Gewasserzuges, jedoch in der Regel nicht auf ganzer Breite, sondern im wasserrechtlich erforderlichen Umfang (s.o.).
Weiter stellt die Untere Wasserbehörde meines Hauses fest, dass die amtlichen Untersuchungen der vergangenen Jahre keine erhöhten Gehalte an Nahrstoffen im Gewasser ergeben ha­ben. Stickstoff- (Nitrat, Nitrit, Ammonium) und Phosphorverbindungen waren im Vergleich zu anderen Gewassern nicht auffallig.
Insgesamt ist daher aus Sicht des Kreises Kleve einerseits die Erfüllung der Gewässerunterhaltungspflicht durch die verschiedenen Beteiligten gegeben; andererseits sind aber auch weitergehende gesetzliche Anforderung, etwa des Wasserrechts, die ggfs. Grundlage verpflichtender ergänzender Maßnahmen durch eine beteiligte Stelle sein konnten, derzeit nicht erkennbar.
Weitergehende, kurzfristig greifende Maßnahmen können daher von hier aus nicht vorgeschlagen werden.

Mittel- bis langfristig konnte ggfs. wieder eine (allerdings nur geringe) Verbesserung des Wasseraustausches im Gewässerzug eintreten, wenn die Schleuse in Brienen saniert und wieder in Betrieb genommen würde, da mit ihrer Hilfe – wie in der Vergangenheit auch – in bestimmten Intervallen eine gesteuerte Erhöhung der Fließgeschwindigkeit im Gewässerzug über jeweils kurzfristige Wasserspiegelabsenkungen im Spoykanal erfolgen konnte.

Die übrigen Fraktionen im Kreistag sowie die fraktionslosen Kreistagsmitglieder erhalten eine Ausfertigung dieses Schreibens zur Kenntnis.
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Antwort des Landrates des Kreises Kleve zur Gewässerbelastung in Kermisdahl-Wetering-Spoykanal vom 23.11.2017