Zu viel Flächenverbrauch – Grüne kritisch zum 3. Entwurf des Regionalplans

Die GRÜNEN im Kreistag befürworten die Ablehnung des Kreises Kleve für die geplanten Windkraft-Standorte an ölologisch sensiblen Stellen am Reichswald. Gleichzeitig wenden sie sich gegen zu viel Flächenfraß am Niederrhein.

Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

GRÜNE zum Entwurf des Regionalplanes Düsseldorf (RPD)

Anmerkungen zur Stellungnahme des Kreises Kleve vom 29. August 2017 zu den Änderungen gemäß Regionalratsbeschluss vom 6. Juli 2017 durch die Kreistagsfraktion der GRÜNEN

Die GRÜNEN im Kreistag Kleve bewerten es als positiv, dass in einigen Punkten, vor allem im Hinblick auf den Schutz des Waldes, ökologische Aspekte eine stärkere Würdigung erfahren als in der vorherigen Version des Regionalplans. An diesen Stellen wird die positive Stellungnahme des Kreises Kleve ausdrücklich befürwortet. 

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN begrüßt die Änderungen in den für Windenergieanlagen besonders ausgewiesenen Zonen, insbesondere den Wegfall von Bereichen in ökologisch sensiblen Gebieten des Reichswalds. In der Gesamttendenz sind aus Sicht der GRÜNEN-Fraktion aber nach wie vor deutlich zu viele Änderungen enthalten, die mit einer Verkleinerung geschützter Flächen oder mit einer Abwertung im Schutzstatus verbunden sind.

I. Änderungen im Textteil

Die GRÜNE Fraktion stimmt der Stellungnahme des Kreises Kleve zu folgenden Punkten nicht zu:

– Ä3BT-4.1.1 G4, Ä3BT-4.1.1 Erl. 11 – die Freiraumbänder sollten u.E. erhalten bleiben. 

– Abstimmung zwischen Planungszielen wirtschaftlicher Nutzung und des Naturschutzes in Gebieten mit angrenzender oder überschneidender Nutzung, insbesondere Ä3BT-4.2.1 G4. Das an sich richtige Ziel einer frühen Abstimmung zwischen diesen Interessen kann nur mit Erfolg umgesetzt werden, wenn dies in beide Richtungen integriert wird. Eines der Grundprobleme im Spannungsfeld zwischen Naturschutz und aktueller Planungspraxis besteht darin, dass Naturschutz i.d.R. nur nachgelagert und bislang ohne unabhängige Prüfung berücksichtigt wird. Eine frühe Einbeziehung würde zu schnelleren Planungen und erheblicher Kostenersparnis bei Projektierungen führen. Eine nur einseitige Veränderung der aktuellen Praxis zugunsten gewerblicher Nutzung ist aber abzulehnen und würde Konflikte bei Planungen und Projektierungen vermutlich verschärfen.

– In grenznahen Gebieten sollte ein Kriterium von 10 km² für unzerschnittene Räume beibehalten werden; Ä3BT-4.1.1 G5; Ä3BT-4.1.1 Erl. 12; Ä3BT-4.5.2 G1.

Fracking: Im Einklang mit früheren Stellungnahmen des Kreises Kleve gegen das Fracking wäre es gut, die entsprechenden Einträge zur Klarheit und Sicherheit zu belassen (Ä3BT-5.4.2. G3, Z1, Erl. 1, Erl. 4). Vgl. auch die entsprechende Stellungnahme der Stadt Kleve:

„Lagerstätten und fossile Energien und Salze: Im dritten Entwurf werden die Regelungen bzgl. Hydraulic Fracturing gestrichen. Die Stadt Kleve hat in ihrer Stellungnahme zum ersten und zweiten Entwurf des Regionalplans einen generellen Ausschluss von Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten gefordert, wie es im Landesentwicklungsplan NRW (LEP NRW) geregelt ist. Nun erfolgt eine gänzliche Streichung dieser Regelung. Die Bezirksregierung Düsseldorf begründet die Streichung des Ziels sowie des Grundsatzes damit, dass durch den LEP NRW eine weiterreichende Regelung getroffen wird und daher bis auf weiteres auf eine Regelung im Regionalplan verzichtet werden kann. Weiterhin führt sie an, dass eine derartige Regelung künftig aufgenommen werden kann, wenn dies auf Grund von etwaigen Änderungen der landesplanerischen Vorgaben erforderlich wird. Aus Sicht der Stadt Kleve sollte jedoch auch auf der Ebene des Regionalplans eine Einschränkung der Methode Hydraulic Fracturing erfolgen. Es wird daher angeregt, eine Regelung zum Ausschluss von Fracking wieder in den Regionalplan aufzunehmen.“

 II. Änderungen in der grafischen Darstellung:

Ausdrücklich abgelehnt werden die befürwortenden Stellungnahmen des Kreises zu den Punkten: 

– Ä3BT-Emmerich-am Rhein Nr. 01, 02; Ä3BT-Geldern 01, 02; Ä3BT-Goch Nr. 02, 03, 04; Ä3BT-Issum Nr. 01; Ä3BT-Kalkar Nr. 03; Ä3BT-Kevelaer 02, 03,04; Ä3BT-Kranenburg Nr. 01; Ä3BT-Rees Nr. 03, 04; Ä3BT-Straelen Nr. 01; Ä3BT-Uedem Nr. 03 – hier sollen jeweils bestehende Naturschutzflächen (BSN) entfallen.

– In folgenden Gebieten sollen Schutzflächen (BSN) verkleinert werden: Ä3BT-Wachtendonk Nr. 03, 04, 05, 06.

– In folgenden Gebieten sollen Schutzflächen (BSLE) wegfallen oder reduziert werden: Ä3BT-Kevelaer Nr. 04; Ä3BT-Rheurdt Nr. 01; Ä3BT-Straelen Nr. 03; Ä3BT-Wachtendonk Nr. 07.

Insgesamt ist festzustellen, dass den erheblichen Minderungen im Bereich der für den Erhalt der Natur geschützten Flächen keine angemessene Kompensation gegenübersteht.

Verkehrsplanung Querspange Kleve

Aus Sicht der Kreistagsfraktion der GRÜNEN ist die Trassierung B9 im Hinblick auf eine tangenziale Anbindung an den Klever Ring planerisch nicht hinreichend entwickelt um als „räumlich bestimmt“ (durchgezogene Linie) eingetragen zu werden. In den bisherigen Planungen gibt es erhebliche und nicht abschließend gelöste Problem im Hinblick auf das vom Kreis Kleve in der Stellungnahme formulierte Ziel, sowie im Hinblick auf den Landschafts- und Kulturgutschutz und den Denkmalschutz Entsprechend hat die Stadt Kleve in ihrer Stellungnahme zum Regionalplan gefordert, das problematische Teilstück ohne räumlich Festlegung (gestrichelt) zu zeichnen, um Freiraum für eine verbesserte Planung zu wahren. Vgl. auch die diesbezügliche Stellungnahme der Stadt Kleve:

„Gegen die veränderte Darstellung der B 9 bestehen Bedenken. Es wird angeregt, die Verbindung über die Eichenallee wieder als gestrichelte Linie (Bedarfsplanmaßnahme ohne räumliche Festlegung) und nicht als durchgezogene Linie darzustellen. Da sich die Verkehrsführung laut Bundesverkehrswegeplan in den nachfolgenden Planungsstufen noch ändern kann, woraufhin eine neue gesamtwirtschaftliche Bewertung durchzuführen ist, ist aus Sicht der Stadt Kleve die Darstellung als Bedarfsplanmaßnahme ohne räumliche Festlegung zu wählen.“

Um die formulierten Ziele erreichen zu können, sollte der Kreis Kleve in seiner Stellungnahme in eine ähnliche Richtung wie die Stadt Kleve zielen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Helmut Prior
Stv. Fraktionsvorsitzender
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INFO

Hier finden Sie die Stellungnahme der GRÜNEN im Kreistag Kleve vom 12.09.2017 als pdf-Dokument