Emmericher Baugenossenschaft bestätigt: Unzulässiger Einschnitt in Sozialleistungen

Die Emmericher Baugenossenschaft kritisiert in scharfer Form das Konzept des Kreises zu den Unterkunftskosten für Empännger von Grundsicherung. Gleichzeitig bestätigt sie, dass die Lage auf dem sozialen Wohnungsmarkt immer angespanter wird. Sie teilt damit die Sorgen der grünen Kreistagsfraktion.

100 Euro weniger
Hartz-IV-Bezieher werden durch die neuen Regelungen des Kreises immer ärmer. Wir dokumentieren  das Schreiben der Emmericher Baugenossenschaft vom 09.02.2017.

Die Emmericher gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft annalysiert im folgenden die gravierenden Änderungen
nach Einführung der neuen Richtlinien der Kreisverwaltung. Diese führten zu erheblichen Nachteilen für die Betroffenen. Eine vierköpfige Familie beispielweise würde 100 Euro weniger im Monat zur Verfügung haben als vorher.

Unzulässiger Einschnitt in die Sozialleistungen

Wir zitieren aus dem letzten Abschnitt: "Aus unsere Sicht hat hier(…) aufgrund einer zweifelhaften Studie ein unzulässiger Einschnitt in die Sozialleistungen stattgefunden."
Die Emmericher Baugenossenschaft kommt also zu ganz ähnlichen Ergebnissen wie die Grüne Kreistagsfraktion.
(Siehe Artikel vom 07.02.2017 auf unserer Webseite).
 

Wir danken der Emmericher Wohnungbaugesellschaftfür ihre beherzte Intervention. Eine passende Ergänzung zu unserem Antrag vom 07.02.2017 zur blamablen Regelung der Unterkunftskosten im Kreis Kleve.
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Materialien

Schreiben der Emmericher Baugenossenschaft eG. an den Kreis Kleve vom 09.02.2017
Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 06.02.2017 zu den Unterkunftskosten als pdf-Dokument
Sudie der IWU im Auftrag der Bundesregierung zu den Unterkunftskosten, Januar 2017

Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtpflege zum Konzept der Unterkunftskosten an Landrat Spreen, 18.10.2016
Antort des Landrates auf das Schreiben der Emmericher Baugesellschaft vom 20.02.2017