Grüne: Kreis Kleve bei Ausgaben für Kinder in Sozialhilfebezug unter dem Landesdurchschnitt 9. September 2015 Die Grünen im Kreistag Kleve nehmen den aktuellen Bericht des Landes NRW zur Umsetzung des Kinderbildungs- und Teilhabepakets zum Anlass, den Landrat um Stellungnahme zu bitten. Anfrage Kinderbildungs- und Teilhabepaket Sehr geehrter Herr Landrat, es gibt einen aktuellen „Bericht des Landes NRW zur Umsetzung des Kinderbildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2014 in NRW“: (http://www.harald-thome.de/media/files/BuT_Bericht2014_LT.pdf) und ebenso aktuelle die „Dritte Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“,(https://www.deutscher-verein.de/de/empfehlungen-stellungnahmen-2015-dritte-empfehlungen-des-deutschen-vereins-zur-umsetzung-der-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-1859,570,1000.html) der uns veranlasst, diese Anfrage an den Kreis Kleve zu stellen. Bei den Darstellungen des Kreises Kleve schnitt der Kreis innerhalb der Landesstatistik – soweit wir uns zurück erinnern – bisher in der Umsetzung recht erfreulich ab. Dies scheint nun anders zu sein, auch wenn die Datenerhebung recht unscharf ist. Auffällig ist, dass im Bereich der Kinder- und Jugendlichen des SGB II bei pro-Kopf-Ausgaben von landesweit durchschnittlich 175,- € der Kreis Kleve in die niedrigste Kategorie mit pro-Kopf-Ausgaben von unter 131,- € eingestuft ist (s. S. 14, Bericht des MAIS, Umsetzung des BuT im Jahr 2014 in NRW). Der Deutsche Verein indes empfiehlt – entsprechend der gesetzlichen Verpflicht-ung -, auf die Umsetzung des BuT hinzuwirken: "Das Ziel, Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu fördern, wird durch das im Rechtskreis des SGB II zu beachtende Hinwirkungsgebot gemäß § 4 Abs. 2 Sätze 2 ff. SGB II bekräftigt. Danach wirken die zuständigen kommunalen Leistungsträger (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) darauf hin, dass die Kinder und Jugendlichen Zugang zu geeigneten vorhandenen Angeboten der gesellschaftlichen Teilhabe erhalten (§ 4 Abs. 2 Satz 2 SGB II). Sie sollen die Eltern unterstützen und in geeigneter Weise dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche Leistungen für Bildung und Teilhabe möglichst in Anspruch nehmen (§ 4 Abs. 2 Satz 4 SGB II). Hinwirken bedeutet ein aktives Zugehen auf Eltern und Kinder. Zu diesem Zweck arbeiten die zuständigen Träger mit Schulen und Kindertageseinrichtungen, den Trägern der Jugendhilfe, den Gemeinden und Gemeindeverbänden, freien Trägern, Vereinen und Verbänden und sonstigen handelnden Personen vor Ort zusammen (§ 4 Abs. 2 Satz 3 SGB II). Dies kann individuell, z.B. durch Anschreiben oder Ansprechen der Berechtigten im Beratungsprozess, erfolgen. Ergänzend sind jedoch auch strukturelle Maßnahmen zu empfehlen: Daher sollten u.a. Schulen, Kindertageseinrichtungen, Vereine und sonstige Leistungserbringer informiert und eine intensive Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Verteilen von Flyern) angestrebt werden" (siehe S. 8. „Empfehlungen des DV zur Umsetzung des BuT vom 16. Juni 2015). Hierzu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist das schlechte Abschneiden des Kreises Kleve bei den pro-Kopf-Ausgaben in der Umsetzung der BuT zu erklären? 2. Welche Eigenaktivitäten hat der Kreis Kleve unternommen, um die Umsetzung des BuT zu verbessern? Es wird darum gebeten, darzustellen, wie aktuell auf die Einbeziehung des Personenkreises der anerkannten Asylbewerber hingewirkt wird. Mit freundlichem Gruß Ute Sickelmann Norbert Panek Fraktionsvorsitzende Fraktionsgeschäftsführer Kinderbildungs- und Teilhabepaket: Antwort des Landrates Anbei finden Sie die Antwort des Landrates vom 5.10.2015 auf unsere Anfrage als pdf-dokument
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