Erstickungstod in Tiermastanlagen – Anfrage der grünen Kreistagsfraktion ans Veterinäramt Kleve

Den qualvollen Erstickungtod bei unzureichender Belüftung in Tiemastanlagen nehmen Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Kleve zum Anlass, eine Anfrage an das Kreisveterinäramt zu stellen. Sie beziehen sic auf aktuelle Fälle im Kreis Borken, aber auch im Kreis Kleve.

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Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag

An den
Landrat des Kreises Kleve
Herrn Wolfgang Spreen

im Hause                                    Kleve. den  10. Sept. 2013

                                                                                                                 
Anfrage
Erstickungstod in Tiermastanlagen

Sehr geehrter Herr Spreen,

in vergangener Zeit  sind in Deutschland aufgrund von defekten Lüftungsanlagen in mehreren Tiermastanlagen Tiere qualvoll erstickt. Zuletzt Ende Juli d.J. in Vreden (Kreis Borken). Dort sind über 900 Schweine aufgrund hoher Außentemperaturen und durch den Ausfall der Lüftungsanlagen in zwangsbelüfteten Ställen verendet. Die Kosten für die Tierkörperbeseitigung tragen die Bürgerinnen und Bürger. Der Kreis Borken zahlt z.B. jährlich 1,2 Mio Euro dafür.

Auch im Kreis Kleve sind in der Vergangenheit in Tiermastanlagen Tiere umgekommen. So im August letzten Jahres  in Emmerich-Elten. Hier sind ca. 6-8000 Puten hitzebedingt verendet. Weiterhin sind im Oktober 2011 ca. 300 Schweine in Weeze aufgrund von mangelhaftem Brandschutz umgekommen  

Die GRÜNE Kreistagsfraktion bittet in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

1.    Sind im Kreis Kleve in der Vergangenheit noch weitere Tiere in größerer Zahl aufgrund von Ausfällen der Lüftungsanlagen oder anderer Gründen verendet?

2.    Wenn ja, ist die Öffentlichkeit darüber informiert worden und vom wem?

3.    Werden die Lüftungsanlagen in Tiermastanlagen regelmäßig kontrolliert  
        und von wem?

4.    Wie viel Betriebe verfügen über ein sog. Notstromaggregat?

5.    Sind lt. Betriebsgenehmigung  Notstromaggregate verbindlich
       vorgeschrie-ben?

6.    Werden bei neuen Betriebsgenehmigungen bauliche  Änderungen
       vorgeschrieben?

7.    Müssen Altanlagen nachgerüstet werden?

Mit freundlichem Gruß

gez. Ute Sickelmann                              i.A. Norbert Panek
Fraktionsvorsitzende                              Fraktionsgeschäftsführer
 
Kopie an: CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Alternative Linke

Die Antwort des Landrates

Hier finden Sie die Antwort des Fachbereiches für Gesundheit/ Abteilung für  Veterinärangelegenheiten des Kreises Kleve vom 30.10.2013
 
 Foto: Plakat der Kampahne www.wir-haben-es-satt.de