Anfrage zu minderjährigen Flüchtlingen

Eine Anfrage zu minderjährigen Flüchtlingen hat die grüne Kreistagsfraktion gestellt. Sie wollen über Ausmaß und Kosten informiert werden.

Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Kleve

An den
Landrat des Kreises Kleve

Herrn Wolfgang Spreen

Kreishaus                                               Kleve, den 28. Mai 2013    

 

Anfrage

Minderjährige Flüchtlinge

 Sehr geehrter Herr Spreen,

nach der derzeit gültigen Rechtslage sind minderjährige Flüchtlinge in der Obhut des örtlich zuständigen Jugendamtes zu überstellen. In § 42 Abs 3 des „Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungs-Gesetz“ kurz KICK heißt es dazu:

„Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn ……3. Ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personen sorgen noch Erziehungsberechtigte im Inland auf-halten“.).

 
Dazu hat die GRÜNE Kreistagsfraktion folgende Fragen:

 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder wurden im Jahre 2012 im

    Zuständigkeitsbereich des Kreises Kleve aufgegriffen?

2. In welchen Kommunen des Kreises wurden sie in Obhut genommen?

3. Welche Kosten sind durch die in Obhutsnahme entstanden?

4. Wie verhalten sich die Zahlen zu den angrenzenden Nachbarkreisen Wesel und Viersen?

Mit freundlichem Gruß

 

gez. Ute Sickelmann                              i.A. Norbert Panek

Fraktionsvorsitzende                             Fraktionsgeschäftsführer

 

Hier finden Sie die Antwort der Kreisverwaltung