Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Kleve
An den
Landrat des Kreises Kleve
Herrn Wolfgang Spreen
Kreishaus Kleve, den 28. Mai 2013
Anfrage
Minderjährige Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Spreen,
nach der derzeit gültigen Rechtslage sind minderjährige Flüchtlinge in der Obhut des örtlich zuständigen Jugendamtes zu überstellen. In § 42 Abs 3 des „Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungs-Gesetz“ kurz KICK heißt es dazu:
„Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn ……3. Ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personen sorgen noch Erziehungsberechtigte im Inland auf-halten“.).
Dazu hat die GRÜNE Kreistagsfraktion folgende Fragen:
1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder wurden im Jahre 2012 im
Zuständigkeitsbereich des Kreises Kleve aufgegriffen?
2. In welchen Kommunen des Kreises wurden sie in Obhut genommen?
3. Welche Kosten sind durch die in Obhutsnahme entstanden?
4. Wie verhalten sich die Zahlen zu den angrenzenden Nachbarkreisen Wesel und Viersen?
Mit freundlichem Gruß
gez. Ute Sickelmann i.A. Norbert Panek
Fraktionsvorsitzende Fraktionsgeschäftsführer