Anfrage zu minderjährigen Flüchtlingen 27. Mai 2013 Eine Anfrage zu minderjährigen Flüchtlingen hat die grüne Kreistagsfraktion gestellt. Sie wollen über Ausmaß und Kosten informiert werden. Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Kleve An den Landrat des Kreises Kleve Herrn Wolfgang Spreen Kreishaus Kleve, den 28. Mai 2013 Anfrage Minderjährige Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Spreen, nach der derzeit gültigen Rechtslage sind minderjährige Flüchtlinge in der Obhut des örtlich zuständigen Jugendamtes zu überstellen. In § 42 Abs 3 des „Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungs-Gesetz“ kurz KICK heißt es dazu: „Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn ……3. Ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personen sorgen noch Erziehungsberechtigte im Inland auf-halten“.). Dazu hat die GRÜNE Kreistagsfraktion folgende Fragen: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder wurden im Jahre 2012 im Zuständigkeitsbereich des Kreises Kleve aufgegriffen? 2. In welchen Kommunen des Kreises wurden sie in Obhut genommen? 3. Welche Kosten sind durch die in Obhutsnahme entstanden? 4. Wie verhalten sich die Zahlen zu den angrenzenden Nachbarkreisen Wesel und Viersen? Mit freundlichem Gruß gez. Ute Sickelmann i.A. Norbert Panek Fraktionsvorsitzende Fraktionsgeschäftsführer Hier finden Sie die Antwort der Kreisverwaltung
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