Kein Fracking im Kreis Kleve – Schutz des Grundwassers sicher stellen! 30. August 20129. Dezember 2021 Angesichts des aktuellen Themas „Fracking im Kreis Kleve“ hat die grüne Kreistagsfraktion nun eine Resolution formuliert. Dieser Antrag soll in Kürze in den Gremien des Kreises behandelt werden… Mit Hilfe von Wasser und toxischen Chemikalien soll Ergas aus dem Boden gepresst werden. Die Grünen lehnen das Verfahren ab: Grafik RP Wir dokumentieren anbei das Schreiben von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag an den Landrat und die Fraktionen des Kreistages vom 28.08.2012. An denLandrat des Kreises KleveHerrn Wolfgang Spreenim Hause Kleve, 28. August 2012 Antrag zur Sitzung des Kreisausschusses am 6. 9.2012 und Kreistag am 27.9.2012Resolution des Kreistages Kleve zu möglichen Fracking-Bohrungen im Kreis Kleve Sehr geehrter Herr Spreen, Die GRÜNE Kreistagsfraktion bittet darum, die nachfolgende Resolution zu beraten und zu beschließen: Resolution Der Kreis Kleve ist in weiten Teilen durch Kiesabbau und die damit verbundenen Belastungen der Umweltgüter betroffen. Nun sollen zusätzlich noch Rechte für die Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (unkonventionelles Erdgas) zu gewerblichen Zwecken im Kreisgebiet vergeben werden. Die Natur und der Lebensraum der hier lebenden Menschen unterliegen schon seit Jahrzehnten massiven Veränderungen als Folge abgrabungstechnischer Tätigkeiten. Zugleich sind große Kreisflächen ausgewiesene Wasserreserve- und Wasserschutzgebiete, die die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung im Kreis und darüber hinaus sichern. Vor diesem Hintergrund herrscht große Sorge in Bezug auf die bergrechtlichen Verfahren zur Erkundung, Aufsuchung und Gewinnung unkonventionellen Erdgases, insbesondere gegen die in diesem Zusammenhang üblicherweise eingesetzte Frackingmethode, bei der hydraulisch die gasführenden Gesteinsschichten zerrüttet und die Stabilisierung des Gebirges mit Chemikalien hergestellt wird. Unterstützt wird diese Forderung auch von der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) hat in ihrer Presserklärung vom 11.5.2012 ausgeführt:„Notwendig ist nach Auffassung der AöW der Vorrang des Schutzes von Grundwasser und Trinkwasserversorgung vor anderen Interessen. Erkundungen und Bohrungen in Trinkwassergewinnungs- und Wasserschutzzonen sowie in Naturschutzgebieten müssen generell ausgeschlossen sein. Ebenso soll durch eine Änderung des Bergrechts eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung in den Genehmigungsverfahren vorgeschaltet werden. Auch die Herstellung von Einvernehmen bei Genehmigungen mit den örtlichen Wasserbehörden und Wasserversorgern fordert die AöW.Darüber hinaus ist die Nitratbelastung der oberen Grundwasserstockwerke im Kreis Kleve besorgniserregend hoch, so dass möglicherweise das tieferliegende Grundwasser einmal für Trinkwasserzwecke herangezogen werden muss. Fatal wäre, wenn durch Fracking auch die tieferliegenden Grundwasser gefährdet würden. Der Kreistag lehnt daher die Aufsuchung, Erschließung und Förderung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken mittels Fracking Technologie sowie eine Versenkung des Lagerstättenwassers in sogenannten Disposalbohrungen im Kreis Kleve ab.Weiterhin ist der Kreistag der festen Überzeugung, dass die Belange der betroffenen Gebietskörperschaften und die Umweltschutzgüter bei der Zulassung von Bergbauvorhaben ebenso wie in den vorgeschalteten Verfahren nicht ausreichend gewichtet sind und das Bergrecht in dieser Hinsicht geändert werden muss. Der Kreistag fordert die Bundesregierung daher auf, die nachfolgenden Ausführungen bei den Beratungen zur Novellierung des Bundesberggesetzes zu berücksichtigen bzw. sie in diese Beratung einzubringen. Umweltverträglichkeitsprüfung und Beteiligung der unteren BehördenDie bergrechtlichen Verfahrensvorschriften zur Erkundung und zur Förderung von Gasvorkommen schreiben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nur für die "Gewinnung von Erdgas" vor und dies nur, wenn ein Fördervolumen von täglich mehr als 500.000 Kubikmeter geplant ist. Damit sind alle Maßnahmen der Erkundung (Probebohrung, ggf. Fracking etc.) nicht abgedeckt. Die Fördervolumina sind jedoch für die Umwelterheblichkeit nicht maßgeblich. Der Kreis Kleve fordert den Bundesgesetzgeber daher auf, im Bundesberggesetz (BBergG) generell in allen Verfahren zur Erkundung und Förderung von unkonventionellem Erdgas – unabhängig von der Fördermenge und der beantragten Explorations- und Gewinnungstechnik (Fracking oder alternative Formen) – eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzuschreiben und die Genehmigungen/Erlaubnisse/Zulassungen zwingend von der Vereinbarkeit mit den Belangen der Umwelt abhängig zu machen. Es darf ferner nicht der abwägenden Entscheidung der Bergaufsicht überlassen sein, ob eine Beteiligung der unteren Behörden, insbesondere das Herstellen des Einvernehmens mit der unteren Wasserbehörde erfolgt. Der Bundesgesetzgeber wird daher aufgefordert, vorzugeben, dass die unteren Behörden (untere Wasserbehörde, untere Landschaftsbehörde, untere Immissionsschutzbehörde etc.) generell zu jedem Verfahrensschritt zu beteiligen sind. Werden grundsätzliche Bedenken von diesen Stellen geltend gemacht bzw. wird das Einvernehmen verweigert, sind diese Bedenken von der zulassenden Stelle zu beachten.Beteiligung der ÖffentlichkeitEine Beteiligung der Öffentlichkeit ist im bergrechtlichen Verfahren bisher nur im Hinblick und begrenzt auf die Themen der UVP vorgesehen. Damit ist eine Information der Bevölkerung bei den meisten bergrechtlichen Vorhaben zur Aufsuchung, Erprobung und Gewinnung von Erdgas nicht, bei sehr großen Vorhaben nur in einem sehr späten Verfahrensstadium vorgesehen. Interessen und geschützte Belange der Bevölkerung werden nicht erkundet oder berücksichtigt. Unabhängig von der erforderlichen allgemeinen Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung muss daher zusätzlich eine frühzeitige und befriedigende Information und Beteiligung der Öffentlichkeit durch entsprechende Ergänzung des BBergG bzw. der Verfahrensvorschriften gewährleistet werden.Gewässerschutz im Kontext zur ErdgasgewinnungEs liegt nicht nur eine Vielzahl von Wasserschutzgebieten im Kreis Kleve, sondern der größte Teil des Kreisgebiets ist aufgrund der Qualität und Ergiebigkeit der Grundwasserleiter als Wasserreservegebiet zu betrachten. Ferner korrespondieren der Grundwasserspiegel und der Pegelstand des Rheins miteinander. Der Vorsorge für die nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist unbedingte Priorität einzuräumen. Die Gewinnung von Gas hat schon in vielen Fällen zu einer Gefährdung des Grundwassers geführt. Daher müssen bedenkliche Erprobungs- oder Gewinnungsverfahren, insbesondere solche unter Einsatz wasser- bzw. gesundheitsgefährdender Chemikalien, generell ausgeschlossen sein. Gleiches gilt für Verfahren, bei denen das Entweichen von Gasen oder belastenden Wässern in die Grundwasserleiter zu besorgen ist. Der Kreistag des Kreises Kleve bittet die Bundeskanzlerin, Ihren Einfluss geltend zu machen und die für Umwelt im Kreis Kleve und für die Menschen hier und in der Metropolregion Ruhr substanziell wichtigen Ziele im Zuge der anstehenden Verhandlungen um die Änderung des BBergG zu unterstützen.Der Landrat wird beauftragt, die Resolution an die Bundeskanzlerin, die im Bundestag vertretenen Fraktionen und gleichlautend an die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die im Landtag NRW vertretenen Fraktionen zu übermitteln. Für die GRÜNE Kreistagsfraktion gez. Ute Sickelmann i.A. Norbert PanekFraktionsvorsitzende Fraktionsgeschäftsführer Kopie: CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Alternative Linke Hinweise: [1] Eine annähernd gleiche Resolution wurde von den GRÜNEN im Kreistag Wesel in den Kreistag eingebracht und dort beeits mit einigen Änderungen am 5.7.2012 verabschiedet. [2] http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/pages/posts/ablehnung-des-bundestages-von-schaerferen-regeln-fuer-fracking-bedauerlich-79.php [3] http://www.vsr-gewaesserschutz.de Hinweis auf das Gutachten der Landesregierung zum Thema "Fracking in NRW" Umweltminister Remmel hat ein umfangreiches Gutachten zum Thema in auftrag gegeben. Die pdf-Fassung liegt jetzt vor und kann hier eingesehen werden.
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