Kein Fracking im Kreis Kleve – Schutz des Grundwassers sicher stellen!

Angesichts des aktuellen Themas „Fracking im Kreis Kleve“ hat die grüne Kreistagsfraktion nun eine Resolution formuliert. Dieser Antrag soll in Kürze in den Gremien des Kreises behandelt werden…

Mit Hilfe von Wasser und toxischen Chemikalien soll Ergas aus dem Boden gepresst werden. Die Grünen lehnen das Verfahren ab: Grafik RP

Wir dokumentieren anbei das Schreiben von Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag an den Landrat und die Fraktionen des Kreistages vom 28.08.2012.

An den
Landrat des Kreises Kleve
Herrn Wolfgang Spreen
im Hause
                                                                                         Kleve, 28. August 2012

Antrag zur Sitzung des Kreisausschusses am 6. 9.2012 und Kreistag am 27.9.2012
Resolution des Kreistages Kleve zu möglichen Fracking-Bohrungen im Kreis Kleve
Sehr geehrter Herr Spreen,
Die GRÜNE Kreistagsfraktion bittet darum, die nachfolgende Resolution zu beraten und zu beschließen:  
Resolution
Der Kreis Kleve ist in weiten Teilen durch Kiesabbau und die damit verbundenen Belastungen der Umweltgüter betroffen. Nun sollen zusätzlich noch Rechte für die Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (unkonventionelles Erdgas) zu gewerblichen Zwecken im Kreisgebiet ver­geben werden. Die Natur und der Lebensraum der hier lebenden Menschen unterliegen schon seit Jahrzehnten massiven Veränderungen  als Folge abgrabungstechnischer Tätigkeiten. Zugleich sind große Kreisflächen aus­gewiesene Wasserreserve- und Wasserschutzgebiete, die die Trinkwasserversorgung der Be­völkerung im Kreis und darüber hinaus sichern.
Vor diesem Hintergrund herrscht große Sorge in Bezug auf die bergrechtli­chen Verfahren zur Erkundung, Aufsuchung und Gewinnung unkonventio­nellen Erdgases, insbesondere gegen die in diesem Zusammenhang übli­cherweise eingesetzte Frackingmethode, bei der hydraulisch die gasfüh­renden Gesteinsschichten zerrüttet und die Stabilisierung des Gebirges mit Chemikalien hergestellt wird. Unterstützt wird diese Forderung auch von der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft.
Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) hat in ihrer Presserklärung vom 11.5.2012 ausgeführt:
„Notwendig ist nach Auffassung der AöW der Vorrang des Schutzes von Grundwasser und Trinkwasserversorgung vor anderen Interessen. Erkundungen und Bohrungen in Trinkwassergewinnungs- und Wasserschutzzonen sowie in Naturschutzgebieten müssen generell ausgeschlossen sein. Ebenso soll durch eine Änderung des Bergrechts eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung in den Genehmigungsverfahren vorgeschaltet werden. Auch die Herstellung von Einvernehmen bei Genehmigungen mit den örtlichen Wasserbehörden und Wasserversorgern fordert die AöW.
Darüber hinaus ist die Nitratbelastung der oberen Grundwasserstockwerke im Kreis Kleve besorgniserregend hoch, so dass möglicherweise das tieferliegende Grundwasser einmal für Trinkwasserzwecke herangezogen werden muss. Fatal wäre, wenn durch Fracking auch die tieferliegenden Grundwasser gefährdet würden.
Der Kreistag lehnt daher die Aufsuchung, Erschließung und Förderung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken mittels Fracking­ Technologie sowie eine Versenkung des Lagerstättenwassers in so­genannten Disposalbohrungen im Kreis Kleve ab.
Weiterhin ist der Kreistag der festen Überzeugung, dass die Belange der betroffenen Gebietskörperschaften und die Umweltschutzgüter bei der Zu­lassung von Bergbauvorhaben ebenso wie in den vorgeschalteten Verfah­ren nicht ausreichend gewichtet sind und das Bergrecht in dieser Hinsicht geändert werden muss.
 
Der Kreistag fordert die Bundesregierung daher auf, die nachfolgenden Ausführungen bei den Beratungen zur Novellierung des Bundesbergge­setzes zu berücksichtigen bzw. sie in diese Beratung einzubringen.
Umweltverträglichkeitsprüfung und Beteiligung der unteren Behörden
Die bergrechtlichen Verfahrensvorschriften zur Erkundung und zur Förde­rung von Gasvorkommen schreiben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nur für die "Gewinnung von Erdgas" vor und dies nur, wenn ein För­dervolumen von täglich mehr als 500.000 Kubikmeter geplant ist. Damit sind alle Maßnahmen der Erkundung (Probebohrung, ggf. Fracking etc.) nicht abgedeckt. Die Fördervolumina sind jedoch für die Umwelterheblich­keit nicht maßgeblich. Der Kreis Kleve fordert den Bundesgesetzgeber da­her auf, im Bundesberggesetz (BBergG) generell in allen Verfahren zur Erkundung und Förderung von unkonventionellem Erdgas – unab­hängig von der Fördermenge und der beantragten Explorations- und Gewinnungstechnik (Fracking oder alternative Formen) – eine Umweltverträg­lichkeitsprüfung vorzuschreiben und die Genehmigun­gen/Erlaubnisse/Zulassungen zwingend von der Vereinbarkeit mit den Be­langen der Umwelt abhängig zu machen.

Es darf ferner nicht der abwägenden Entscheidung der Bergaufsicht über­lassen sein, ob eine Beteiligung der unteren Behörden, insbesondere das Herstellen des Einvernehmens mit der unteren Wasserbehörde erfolgt. Der Bundesgesetzgeber wird daher aufgefordert, vorzugeben, dass die unteren Behörden (untere Wasserbehörde, untere Landschaftsbehörde, untere Immissionsschutzbehörde etc.) generell zu jedem Verfahrensschritt zu be­teiligen sind. Werden grundsätzliche Bedenken von diesen Stellen geltend gemacht bzw. wird das Einvernehmen verweigert, sind diese Bedenken von der zulassenden Stelle zu beachten.

Beteiligung der Öffentlichkeit
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist im bergrechtlichen Verfahren bisher nur im Hinblick und begrenzt auf die Themen der UVP vorgesehen. Damit ist eine Information der Bevölkerung bei den meisten bergrechtlichen Vor­haben zur Aufsuchung, Erprobung und Gewinnung von Erdgas nicht, bei sehr großen Vorhaben nur in einem sehr späten Verfahrensstadium vorge­sehen. Interessen und geschützte Belange der Bevölkerung werden nicht erkundet oder berücksichtigt.

Unabhängig von der erforderlichen allgemeinen Verpflichtung zur Umwelt­verträglichkeitsprüfung muss daher zusätzlich eine frühzeitige und be­friedigende Information und Beteiligung der Öffentlichkeit durch entspre­chende Ergänzung des BBergG bzw. der Verfahrensvorschriften gewähr­leistet werden.

Gewässerschutz im Kontext zur Erdgasgewinnung
Es liegt nicht nur eine Vielzahl von Wasserschutzgebieten im Kreis Kleve, sondern der größte Teil des Kreisgebiets ist aufgrund der Qualität und Er­giebigkeit der Grundwasserleiter als Wasserreservegebiet zu betrachten. Ferner korrespondieren der Grundwasserspiegel und der Pegel­stand des Rheins miteinander. Der Vorsorge für die nachhaltige Ver­sorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist unbedingte Priorität einzu­räumen. Die Gewinnung von Gas hat schon in vielen Fällen zu einer Ge­fährdung des Grundwassers geführt. Daher müssen bedenkliche Erprobungs- oder Gewinnungsverfahren, insbesondere solche unter Einsatz wasser- bzw. gesundheitsgefährdender Chemikalien, generell ausgeschlos­sen sein. Gleiches gilt für Verfahren, bei denen das Entweichen von Gasen oder belastenden Wässern in die Grundwasserleiter zu besorgen ist.

Der Kreistag des Kreises Kleve bittet die Bundeskanzlerin, Ihren Einfluss geltend zu machen und die für Umwelt im Kreis Kleve und für die Men­schen hier und in der Metropolregion Ruhr substanziell wichtigen Ziele im Zuge der anstehenden Verhandlungen um die Änderung des BBergG zu unterstützen.
Der Landrat wird beauftragt, die Resolution an die Bundeskanzlerin, die im Bundestag vertretenen Fraktionen und gleichlautend an die Minis­terpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die im Landtag NRW vertretenen Fraktionen zu übermitteln.
Für die GRÜNE Kreistagsfraktion
gez. Ute Sickelmann                 i.A. Norbert Panek
Fraktionsvorsitzende                Fraktionsgeschäftsführer

Kopie: CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Alternative Linke         
Hinweise:
[1] Eine annähernd gleiche Resolution wurde von den GRÜNEN im Kreistag Wesel in den Kreistag eingebracht und dort beeits mit einigen Änderungen am 5.7.2012 verabschiedet.

[2] http://www.allianz-wasserwirtschaft.de/pages/posts/ablehnung-des-bundestages-von-schaerferen-regeln-fuer-fracking-bedauerlich-79.php

[3] http://www.vsr-gewaesserschutz.de

 

Hinweis auf das Gutachten der Landesregierung zum Thema "Fracking in NRW"

Umweltminister Remmel hat ein umfangreiches Gutachten zum Thema in auftrag gegeben. Die pdf-Fassung liegt jetzt vor und kann hier eingesehen werden.