Klage der grünen Kreistagsfraktion zur Finanzierung des Airport Weeze aus formalen Gründen abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat darüber informiert, dass die Klage der Grünen Kreistagsfraktion zur Finanzierung des Airport Weeze ohne Erfolg blieb. Es geht unter anderem um die Umwandlung fälliger Zinszahlungen in Geschäftsanteile am Airport.


Flieger von Ryanair am Airport Weeze – Fotomontage: Udo Kleinendonk

Klage zur Übernahme von Geschäftsanteilen am Aiport Weeze

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat die Klage der Fraktion Bündnis 90/DieGrünen im Kreistag Kleve gegen den Kreistagsbeschluss zur Finanzierung des Äirport Weeze abgewiesen, teilte das Gericht in einer Presseerklärung mit.
Der Kreistag hatte beschlossen, anstatt von künftig fälligen Zinszahlungen Geschäftsanteile an der Flughafenbetreibergesellschaft Flughafen Niederrhein GmbH in entsprechender Höhe zu übernehmen. Die Grünen erklärten, sie seien vor der Beschlussfassung nicht ausreichend informiert worden. Diese Argumentation wies das Gericht zurück.
RP vom 13.06.2012

Ulrich Hünerbein-Ahlers:  "Das Gericht hat nicht entschieden, ob der Landrat richtig oder falsch lag"

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat darüber informiert, dass die Klage der Grünen Kreistagsfraktion zur Finanzierung des Airport Weeze ohne Erfolg blieb (RP von gestern). Es geht unter anderem um die Umwandlung fälliger Zinszahlungen in Geschäftsanteile am Airport. Ulrich Hünerbein-Ahlers aus Kevelaer, der  stellvertretende  Fraktionsvorsitzende, erläutert im Gespräch mit der RP, wie nach seiner Auffassung das Urteil zu verstehen ist.

Herr Hünerbein, dass die Klage abgewiesen wurde, bedeutet wohl, dass in der Sache nicht verhandelt wurde?

Ulrich Hünerbein-Ahlers Genau, die Begründung für die Abweisung ist nämlich, dass nach Meinung des Gerichts die Fraktion nicht klageberechtigt war . Nur ein  Kreistagsmitglied hätte klagen können. Es waren also rein formale Gründe, die uns den Erfolg verwehrt haben.

Unterm Strich bleibt aber bestehen, dass den Grünen und anderen Flughafengegnern nicht bestätigt wurde, der Landrat hätte sich falsch verhalten, als er den Kreistag nicht umfassend informierte.

Hünerbein-Ahlers:  Das sehe ich differenzierter.  Das Verwaltungsgericht hat eben nicht entschieden, ob der Landrat sich richtig oder falsch verhalten hat, so weit kam es gar nicht. Mir wäre es lieber, wir hätten eine Entscheidung bekommen, dass wir entweder falsch lagen oder noch besser natürlich, das wir im recht sind.  Dieser Formfehler ist bedauerlich und ärgerlich.

Demotiviert Sie dieses Urteil in Ihrer politischen Arbeit?

Hünerbei-Ahlers
Nein, warum? Die grüne Kreistagsfraktion wird auf jeden Fall die demnächst anstehenden Beschlüsse zum Flughafen weiterhin mit besonderer Aufmerksamkeit prüfen und begleiten.

Sie könnten gegen das Urteil die Zulassung einer Berufung beantragen – haben Sie das vor?

Hünerbein-Ahlers Darüber müssen wir in der Fraktion noch sprechen. Klar ist, dass wir in der Sache weiterhin der Meinung sind, der Landrat hätte die Politik zuvor umfassender informieren müssen. Leider hat das Gericht nicht entschieden, ob das zutrifft oder nicht.
Interview von Anja Settnik, RP vom 14.06.2012