Grüne raten zur Prüfung von Wohnbescheiden für Hartz IV 19. Juli 20119. Dezember 2021 Einem Single-Haushalt steht nach einem höchstrichterlichen Urteil in NRW rückwirkend ab dem 01.01.2010 nicht nur bis zu 45, sondern bis zu 50 qm Wohnfläche zu. Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag fordern Sozialhilfeempfänger und Hartz-IV-Bezieher auf, ihre Bescheide bei der Bemessung von angemessenem Wohnraum überprüfen zu lassen. Einem Single-Haushalt steht nach einem höchstrichterlichen Urteil in NRW rückwirkend ab dem 01.01.2010 nicht nur bis zu 45, sondern bis zu 50 qm Wohnfläche zu. Fraktionssprecherin Ute Sickelmann: „Dies bedeutet, dass die Werte für die Bestimmung von angemessenem Wohnraum, angemessenen Betriebskosten und angemessenen Heizkosten – soweit diese bislang nicht in voller Höhe vom Jobcenter anerkannt worden sind – entsprechend angehoben und gegebenenfalls ab dem 01.01.2010 nachgezahlt werden müssen“. Plus von rund 20 bis 30 Euro Die Auswirkungen der neuen Regelung lassen sich für die Betroffenen in Euro und Cent berechnen. Herbert Looschelders, sachkundiger Bürger der Grünen im Sozialausschuss: „Für die Kaltmieten ergibt sich – je nach Stadt und Gemeinde – ein Plus von bis zu ca. 20,00 bis 30,00 € und für die Heizkosten ein Plus von bis zu 6,00 € im Monat“. Bei die Betriebskosten rechnet Looschelders mit einem Plus von bis zu 8,65 €. Dies gelte nicht nur für Single-Haushalte, sondern auch für Mehrpersonenhaushalte. Looschelders ergänzt: “So klein sich die Beträge anhören mögen – für die Betroffenen ist das eine deutliche Entlastung.“ Urteil des Landessozialgerichts Einige Sozialgerichte in NRW waren für Hartz IV und Sozialhilfe in NRW nicht der Erhöhung der landesrechtlichen Wohnraumgrenzen im sozialen Mietwohnungsbau gefolgt und hatten die angemessene Wohnungsgröße für eine allein stehende Person bei 45 qm belassen. Dies hat das höchste Sozialgericht des Landes NRW nun gekippt und festgestellt, dass einer allein stehenden Person 50 qm zusteht (Urteil LSG-NRW vom 16.5.2011 – L 19 AS 2202/10). Herbert Looschelders: „Diese Urteil ist noch nicht letztinstanzlich. Wir empfehlen aber schon jetzt, bei den Jobcentern rückwirkend ab dem 01.01.2010 Ansprüche geltend zu machen.“ Grüne fodern Überarbeitung der Richtlinien Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Kleve waren schon zuvor davon ausgegangen, dass die 45 qm-Regelung für Singlehaushalte keinen Bestand für die Bemessung angemessenen Wohnraumes hat. Des Öfteren haben sie ihre juristische Auffassung im Sozialausschuss und ibeim Landrat vorgetragen.. Auch in Düsseldorf haben die Grünen schon vorgesprochen. Erst kürzlich hatte die Kreistagsfraktion eine entsprechende Anpassung der entsprechenden Arbeitshilfe, die das Land NRW den Jobcentern und Kommunen an die Hand gibt, beim Sozialministerium NRW angemahnt. Die Grünen sehen sich nun bestätigt Das Sozialministerium hat den Grünen schriftlich mitgeteilt, eine Überarbeitung der Richtlinien vorzunehmen. Thomas Velten, Pressesprecher Den Bericht der RP vom 08.07.2011 finden sie hier
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