Kiesindustrie muss Leitlinien der Politik akzeptieren 15. Februar 20119. Dezember 2021 Eine ernste Schlappe hat die Kiesindustrie nun vor Gericht erlitten. Sie muss die beschlossenen Grenzen akzeptieren. Ute Sickelmann aus Emmerich erläutert Geschichte und Bedeutung des Urteils. Dauerbeschuss der Kiesindustrie nun beendet? Seit Jahren wird der im Jahr 1999 aufgestellte Regionalplan (GEP99) durch die Kiesindustrie beklagt. Ziel ist es, die Steuerungswirkung des Abgrabungsgeschehens durch die Politik aufzuheben. Die Kiesindustrie will selber entscheiden wo sie, wann, abgräbt. In der Hauptsache geht es um die " Wunschflächen" rheinnah gelegen, was den Transport per Schiff, überwiegend in die Niederlande, besonders kostengünstig macht. Hier noch mal die "Wunschflächen" in rosa. Die Ausmaße sprechen für sich. http://gruene-regionalrat-duesseldorf.de/fileadmin/user_upload/verbaende/rr_duesseldorf/Dokumente/Themen/UEbersichtskarte_zur_51_Aenderung1.pdf Der dritte, vierte oder vielleicht schon fünfte Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erzwang die Reservekarte. Der Regionalrat musste ca. 1000 ha Reserve/Abgrabungsflächen suchen und mit den Gemeinden aushandeln. Diese Reservekarte wurde erstellt und hatte die bedeutenden Bürgerproteste zur Folge. Dieser sowohl verwaltungstechnisch als auch politische aufwendige Kraftakt mündete in die so genannte 51. Änderung des Regionalplanes (GEP99). http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/gepaenver/51GEPAenderung.html Auch diese 51. Änderung wurde von der Kiesindustrie weiterhin vor Gericht beklagt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 7.12.2009 ein wichtiges Urteil gefällt und eine Revision ausgeschlossen. Dieses Urteil bedeutet eine Stärkung der Regionalplanung und hat für zulässig erklärt, den Bedarf auf einen engeren Abnehmermarkt, als einen internationalen, einzugrenzen! Dies ist ein richtungsweisender Meilenstein. Es versetzt die Landesregierung in den Stand, den Bedarf per Gesetz auf einen kleineren Absatzmarkt einzugrenzen.Hierzu ist aber eine neue Landesgesetzgebung notwendig. Wer das Urteil und die Bewertung nachlesen möchte, kann dies unter folgenden Link nachvollziehen: http://gruene-regionalrat-duesseldorf.de/themen/planung/rohstoffabbau/51-gep-aenderung.html Die Rechtsgültigkeit dieses Meilensteins wollte die Kiesindustrie unter allen Umständen verhindern. Das Urteil und die Nichtzulassung der Revision wurde abermals von der Kiesindustrie vor das Bundesverwaltungsgericht Leipzig gebracht. Nun endlich nach mehreren Jahren ist die juristische Hängepartie am 18.1. 2011 glücklich zu Ende gegangen. Ute Sickelmann Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag KleveMitglied des Regionalrates Düsseldorf 16.02.2011
Ja zum Nationalpark! 13. November 202413. November 2024 Die GRÜNE Kreistagsfraktion fordert: Den Reichswald als Nationalpark vorschlagen! Liebe Bürgerinnen und Bürger des Kreises Kleve, das Land NRW möchte einen zweiten Nationalpark ausweisen und wir möchten unseren Reichswald dafür […]
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