Flughafen Weeze: Klärungsbedarf zur Abwasserbeseitigung 23. November 20109. Dezember 2021 Muss die Kläranlage am Flughafen Weeze-Laarbruch stillgelegt werden? Die grüne Kreistagsfraktion stellt kritische Fragen zur Abwasserbeseitigung. Flughafen Weeze: Klärungsbedarf zur Abwasserbeseitigung Einem Klever Bürger, der es wagte, unbequeme Fragen zum Flughafen Weeze stellte, wollte die Kreisverwaltung dreisterweise sogar Gebühren für die Auskunft in Rechnung stellen. Daraufhin meldete sich der Mann bei der Kreistagsfraktion der Grünen, die jetzt die demokratisch verankerte Möglichkeit nutzte, Landrat Spreen eine – kostenlose – Anfrage zu stellen. Es geht um Ungeklärtes aus Weeze, wie so oft – diesmal aber durchaus wörtlich zu verstehen. Thema der Anfrage sind überraschenderweise die Abwässer, die der Flughafen verursacht. Es sei erstaunlich, heißt es in dem Schreiben, dass “der Flughafen Weeze trotz überregionalem Trainingszentrum, Hotelanlagen, Gaststätten, 650 Wohnhäusern und Funktionsbauten, Unterkünften für Zeitarbeitskräfte und nicht zuletzt einem täglichen Passagieraufkommen von durchschnittlich 7000 Passagieren (2009) seine Abwässer dezentral über eine Pflanzenkläranlage beseitigt!” Hier die Fragen im Einzelnen – auf die Antworten darf man mal wie immer gespannt sein. 1. Trifft es zu, dass sämtliche Abwässer des Flughafen Weeze allein über eine Pflanzenkläranlage eingeleitet, darüber gereinigt und dem Untergrund wieder zugeführt werden? Falls nicht, welche Behandlungsstufen für das anfallende Schmutzwasser sind nachgeschaltet? 2. Welche Informationen hat die Verwaltung zur vollständigen Elimination von Schadstoffen über diese Form der Abwasserreinigung. Nach welcher Parameterliste wird das gereinigte Abwasser untersucht, bevor es eingeleitet wird? 3. Welche Einleitungswerte sieht die wasserrechtliche Erlaubnis (Indirekteinleiterverordnung) für das einzuleitende Abwasser vor? 4. Welche Abwasserwerte müssen vor Einleitung in den Untergrund oder Vorfluter eingehalten werden? Muss der Betreiber eine Abwasserabgabe entrichten? 5. Was geschieht mit dem kontaminierten Schmutzwasser, welches bei der Enteisung der Flugzeuge während der Frostperiode anfällt? Sind diese Enteisungsstoffe biologisch abbaubar und werden diese ebenfalls in die Pflanzenkläranlage eingeleitet? Wenn ja, mit welcher Teilstromkonzentration? 6. Was geschieht mit den den Abwässern aus Fettabscheidern (Schmierstoffe, Öl etc.)? 7. Laut EG-Richtlinie ist ab einer bestimmten Größenordnung zwingend eine leitungsgebundene Abwasserbeseitigung festgelegt. Warum ist der Flughafen Weeze trotz, eines als nicht unerheblich anzunehmenden, täglichen Abwasseranfalls nicht an ein leitungsgebundenes, öffentliches Beseitigungssystem angeschlossen? 8. Wer ist Betreiber der Pflanzenkläranlage und wer ist Genehmigungsbehörde? Wurde der Betreiber von der kommunalen Abwasserandienungspflicht (Anschluss- und Benutzungszwang) befreit? Wenn ja, aus welchem Grund wurde die Befreiung erteilt und von wem und wie wurde sie begründet? 9. Wie hoch ist das durchschnittliche, tägliche Abwasseraufkommen auf dem Flughafen Weeze? Bitte getrennt nach Niederschlagswasser, haushaltsähnlichem und gewerblichen Abwasser. Werden die gewerblichen Abwässer (Teilströme) mit den weniger belasteten verdünnt? 10. Sind die Becken der Pflanzenkläranlage zum Erdreich und Grundwasser hin abgedichtet? Wenn ja, in welcher Art und Weise? Wie wird der anfallende Klärschlamm entsorgt? Quelle: www.kleveblog.de/?p=5405 Hier finden Sie die Anfrage der Grünen im Original. Die Antwort der Kreisverwaltung vom 16.12.2010 Am 16.12. gab die Kreisverwaltung eine knappe Antwort auf die Fragen der Grünen heraus. Sie finden Sie hier im Wortlaut.
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