Jede 2. Klage zu ungunsten des Kreises Kleve – das soll „gute Arbeit des Kreises betätigen“?

Stellungnahme zu dem Artikel: „Sozialgericht bestätigt gute Arbeit des Kreises“
RP vom 06.05.2010

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Kleve hat eine Vielzahl von Rückmeldungen betroffener schwerbehinderter Mitbürgerinnen und Mitbürger erhalten, die ihre bitteren Erfahrungen mit der Würdigung ihrer Schwerbehinderung bei der Prüfung durch die Kreisverwaltung gemacht haben.
Diese Resonanz bestätigt uns in unserer Haltung, den Umgang der Verwaltung mit Schwerbehindertenverfahren genauer zu betrachten. Dabei ist aus unserer Sicht auch nicht erheblich, ob in Verfahren bei anderen Behörden zu 50 % oder zu 45 % erfolgreich für die Behörde ausgehen. Auffällig ist doch, dass ungefähr jede 2. Klage erfolgreich für den Schwerbehinderten ausgeht. Wie ist die Dunkelziffer zu beurteilen? Wie viele verzichten ganz auf die Feststellung einer Schwerbehinderung oder nehmen eine zu geringe Einstufung widerspruchslos in Kauf?

Es handelt sich ohnehin schon um eine Personengruppe, die in vielfacher Hinsicht benachteiligt ist und sich häufig nicht gut zur Wehr setzen kann.

Ablehnung bringt Nachteile

Worum geht es eigentlich genau?

Es geht darum, dass Schwerbehinderte bei Ablehnung ihres Antrages oder Rückstufung  keine Nachteilsausgleiche – wie Freifahrten mit dem ÖPNV oder Kfz-Steuerermäßigung oder einen Behindertenparkplatz – in Anspruch nehmen können. Oder bei der Anbahnung von Beschäftigungsverhältnissen keine Zuschüsse durch die Fürsorgestelle möglich sind. Dabei ist zu beachten, dass unsere Region eine besondere Verantwortung gegenüber Schwerbehinderten hat: die historische Nähe der Rheinischen Kliniken und dem daraus hervorgegangenem Heilpädagogischem Heim hat zu einem weit überdurchschnittlichen Anteil an Schwerbehinderten im Kreis Kleve geführt. Eine ausgesprochen hohe Zahl an Arbeitsplätzen resultiert hieraus.

Trickreich: Kreis legt Rücknahmeformular gleich bei

Wenn dann ein Schwerbehinderter Widerspruch gegen die Herabstufung seiner Schwerbehinderung einlegt, erhält er/sie zunächst ein Anhörungsschreiben, in dem die Behörde ihre ablehnende Haltung erläutert und per angehängtem Rücknahmeformular die Rücknahme des Widerspruchs nahe legt. Es ist nicht verwunderlich, dass fast 40 % der Verfahren schon an diesem Punkt enden, weil die Betroffenen sich nicht trauen, den Widerspruchweg fortzusetzen, ggfs. Klage zu führen. Viele sind auch nicht hinreichend aufgeklärt und wissen nicht, dass sie mittels Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe ggfs. auch einen Anwalt mit ihrem Anliegen beauftragen können. Wenn dann jedes 2. Klageverfahren zu Gunsten der Betroffenen ausgeht, so ist dies ein Armutszeugnis für die Kreisverwaltung, die hier jede 2. Herabstufung zu Unrecht erlassen hat.

Wir werden weiterhin auf Seiten der Behinderten stehen….

Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag
Herbert Looschelders, sachkundiger Bürger im Sozialausschuss
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Anbei dokumentieren wir den Wortlaut der Presseerklärung der Kreisverwaltung zum Thema

Sozialgericht bestätigt gute Arbeit des Kreises

Presseerklärung der Kreisverwaltung
Kreis Kleve. Der Vorsitzende Richter der 13. Kammer am Sozialgericht in Duisburg, die zuständig für die Durchfüh­rung von Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht für Klägerinnen aus dem Kreis Kleve ist, hat die Kritik in der Öffentlichkeit an der Bearbei­tung von Schwerbehinderten­angelegenheiten durch den Kreis Kleve eindeutig zurück­gewiesen. So die Kreisverwal­tung in einer Presseerklärung.
Die Statistik für das Jahr 2009 habe nach Angaben des Landrates ergeben, dass 108 Klageverfahren abgeschlossen worden seien. Berücksichtige man die 42 Klagerücknahmen, die nur durch den Kläger erfol­gen könnten und die Entschei­dungen des Gerichts im Sinne des Kreises, so seien 50 Pro­zent aller abgeschlossenen Klagen ganz oder teilweise zu Gunsten des Kreises Kleve erfolgreich gewesen. In der Gesamtstatistik des Gerichts läge diese Quote bei anderen Behörden bei 45 Prozent.
Die Bescheide des Kreises Kleve hielten somit in über­durchschnittlicher Anzahl der gerichtlichen Überprüfung stand! Vor diesem Hinter­grund sei die Einschätzung eines ehrenamtlichen Mit­arbeiters des VdK Kreis Kleve, 95 Prozent aller durch den VdK vertretenen Kläger hätten bei Klagen gegen den Kreis Kleve erfolgt gehabt, aus der persönlichen Erfahrung des Vorsitzenden Richters am Sozialgericht Duisburg in kei­ner Weise nachvollziehbar.

RP Kleve 06.05.20
sowie gleichlautend in NRZ Kleve vom 06.05.2010