Beschwerden bei der Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen – Landrat antwortet den Grünen

Aufgrund der Beschwerde des Sozialverbandes VdK Anfang März des Jahres hatte die grüne Kreistagsfraktion kritische Fragen zum Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht gestellt.
Die jetzt vorliegende Antwort des Landrates ist nicht in allen Teilen zufriedenstellend.

Anerkannt hohe Belastung der Verwaltungskräfte

In der Antwort der Kreisverwaltung vom 22.03.2010 nimmt der Landrat ausführlich Stellung zum Verfahren der Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht. 
Diese Aufgabe, die früher dem Versorgungsamt in Duisburg oblag, ist seit Anfang 2008 den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen worden. Die Feststellung des Grades der Behinderung und die Zuerkennung entsprechender Merkzeichen wird von Verwaltungskräften übernommen, die aus Duisburg übernommen wurden. Unterstützt werden diese Verwaltungskräfte von medizinischen Fachkräften sowie Gutachterinnen und Gutachter.

Jeder zehnte Einwohner betroffen

In der Antwort der Kreisverwaltung werden die erheblichen Belastungen deutlich, denen die SachbearbeiterInnen durch die vielen Fallzahlen und die hohe Verantwortung im Beurteilungsverfahren ausgesetzt sind. Insgesamt sind im Kreis Kleve 48.056 behinderte Menschen registriert. Davon gelten 30.5550 Menschen als schwerbehindert, weil ihnen ein Grad der Behinderung von 50 und mehr attestiert wurde. Auf eine Gesamteinwohnerzahl von 308.000 gesehen, ist knapp jeder zehnte BürgerIn im Kreis Kleve betroffen.

Antworten nicht immer befriedigend

Zum Kern des Vorwurfes des Sozialverbandes VdK, der Kreis beurteile nicht immer zutreffend, nimmt der Landrat leider nur ausweichend Stellung, so Ute Sickelmann, Sprecherin Kreistagsfraktion. Die Frage der Grünen, in welcher Größenordnung der Grad der Behinderung oder ein Merkzeichen abzuerkennen war, wird nicht beantwortet, ergänzt Pressesprecher Thomas Velten.
Auch zu den Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht gibt es keine klaren und eindeutigen Antworten. So wird z. B. die Kategorie "Klagerücknahmen" (42 Fälle) nicht spezifiziert. Da darf man raten: Nimmt der Kreis oder der Kläger die Klage zurück? 
Wenn von den 108 bisher entschiedenen Klageverfahren nur 10 Entscheidungen zugunsten des Kreises Kleve erfolgten, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass der Kreis Kleve 90 % der Klagen vor den Sozialgerichten nicht gewonnen hat. Der VdK hatte behauptet, dass der Kreis 95 % der Klagen vor den Sozialgerichten verliert.
„Mit ihrer öffentlichen Anfrage fördern nicht die Grünen die Verunsicherung der Antragsteller und Antragstellerinnen, sondern der Kreis Kleve trägt leider mit seinen nicht gewonnen Klagen dazu bei.“ so Ulrich Hühnerbein-Ahlers von der grünen Kreistagsfraktion. „Diese Tatsachen sind Besorgnis erregend und ein Armutszeugnis für den Kreis Kleve!“

Antort als pdf-Dokument

Das Antwortschreiben der Kreisverwaltung und die Anfrage der Grünen im pdf-Format finden Sie hier.



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Sozialgericht weist Kritik zurück

Presseerklärung der Kreisverwaltung

Kreis Kleve. Der Vorsitzende Richter der 13. Kammer am Sozialgericht in Duisburg, die zuständig für die Durchfüh­rung von Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht für Klägerinnen aus dem Kreis Kleve ist, hat die Kritik in der Öffentlichkeit an der Bearbei­tung von Schwerbehinderten­angelegenheiten durch den Kreis Kleve eindeutig zurück­gewiesen. So die Kreisverwal­tung in einer Presseerklärung.

Die Statistik für das Jahr 2009 habe nach Angaben des Landrates ergeben, dass 108 Klageverfahren abgeschlossen worden seien. Berücksichtige man die 42 Klagerücknahmen, die nur durch den Kläger erfol­gen könnten und die Entschei­dungen des Gerichts im Sinne des Kreises, so seien 50 Pro­zent aller abgeschlossenen Klagen ganz oder teilweise zu Gunsten des Kreises Kleve erfolgreich gewesen. In der Gesamtstatistik des Gerichts läge diese Quote bei anderen Behörden bei 45 Prozent.

Die Bescheide des Kreises Kleve hielten somit in über­durchschnittlicher Anzahl der gerichtlichen Überprüfung stand! Vor diesem Hinter­grund sei die Einschätzung eines ehrenamtlichen Mit­arbeiters des VdK Kreis Kleve, 95 Prozent aller durch den VdK vertretenen Kläger hätten bei Klagen gegen den Kreis Kleve erfolgt gehabt, aus der persönlichen Erfahrung des Vorsitzenden Richters am Sozialgericht Duisburg in kei­ner Weise nachvollziehbar.

NRZ Kleve 04.05.2010

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"Reaktionen der Betroffenen sprechen eine andere Sprache"

Schreiben der grünen Kreistagsfraktion vom 05.05.2010 an Richter Schürmann vom Sozialgericht Duisburg

Sehr geehrter Herr Schürmann,
 
vielen Dank für Ihre Emails vom 13.04.2010 und vom 04.05.2010, die ich mit Interesse zur Kenntnis genommen und an die MitgliederInnen meiner Fraktion weitergeleitet habe.
 
Nicht nur von Ihrer Seite hat meine Fraktion zum Teil sehr kontroverse Informationen und Schilderungen von Betroffenen erhalten. Diese decken sich nicht unbedingt mit den von Ihnen gemachten Äußerungen.
 
Auffällig war bei den Bürgern und Bürgerinnen, die den Kontakt zu uns suchten der sehr große Wunsch nach Diskretion, weil viele Betroffene persönliche Nachteile in schwebenden Verfahren vor Gericht oder im Verwaltungsverfahren befürchteten. Die Anzahl der Anrufe war enorm.
 
Meine Fraktion respektiert diese Wünsche.
 
Ich glaube, mit der Veröffentlichung Ihres Standpunktes durch die Kreisverwaltung in der Presse (NRZ am 04.05.2010 siehe Anhang) einerseits und durch die geplante Placierung des NRZ-Artikels auf unserer Homepage andererseits, ist Ihrem Anliegen und der Darstellung Ihrer Einschätzung ausreichend Rechnung getragen.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Ute Sickelmann        i.A. Norbert Panek
Fraktionsvorsitzende       Fraktionsgeschäftsführer
 
PS: Vielen Dank für die guten Wünsche zur Landtagswahl